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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Premium Mitglied
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    Ich hab vorhin erfahren, dass es ab dem 01.07. wohl einen Niederlassungsstopp für ausländische Ärzte in der Schweiz gibt? Das heißt man dürfte sich dann nur noch niederlassen, wenn man vorher 3 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gearbeitet hat.
    Hat da jemand genauere Informationen zu? Würde das heißen, wenn ich jetzt schnell die Mebeko-Zulassung beantrage, fällt man da noch raus? Wobei die Zulassungsformalitäten mit Sicherheit ja auch dauern...



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  2. #2
    Platin Mitglied
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    510
    Das bestand bisher auch schon, nur war es nie richtig festgeschrieben - nun gibt es eine langfristige Regelung dazu, bisher waren das immer irgendwelche kurzfristigen Moratorien. Ändert sich also wohl kaum etwas in der Praxis.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Also die MEBEKO Anerkennung dauert meistens nicht so lange wie offiziell angegeben. Wenn du alles zusammen hast, geht es meistens innerhalb von 4-6 Wochen.
    Wie sinnvoll eine Niederlassung ohne jegliche berufliche Erfahrung in einem Land ist, sei aber trotzdem mal fraglich. Die Schweiz ist in einigen Dingen schon anders strukturiert wie Deutschland und deshalb finde ich es durchaus sinnvoll hier auch ne Weile gearbeitet zu haben bevor man sich niederlässt



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  4. #4
    Ärztin mit Stil Avatar von teletubs
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    Also für eine Niederlassung brauchst du ja noch viel mehr als nur das Formular der Mebeko! Du brauchst eine ZSR-Nr. und dann sicherlich auch eine C-Bewilligung, die du aber erst nach mindestens 5 Jahren in der Schweiz wohnend bekommst (natürlich sofern du nicht Schweizer Staatsbürger bist).
    Und ja diese Bestimmungen gab es auch schon vorher!
    Ein Noro kommt selten allein ©
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