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  1. #1
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    Hallo,

    ich habe eine Frage bzgl. der Berechnung der individuellen Notengrenze und hoffe, jemand von euch kann mir diese beantworten.

    Beim diesjährigen Physikum Frühjahr 2021 gilt als allgemeine Bestehensgrenze 185 Punkte. Die Gleitklausel muss Anwendung gefunden haben, da die Referenzprozentzahl der Erstteilnehmer 75.6% beträgt, 22% von 75.9% = 16.698% und 75.9% - 16.698% ergibt 59,202% (und damit unter den regulären 60% Bestehensgrenze). Wendet man die 59,202% auf die 312 gewerteten Aufgaben an, erhält man 184,71024 und aufgerundet damit auch die vom impp angegebenen 185 Punkte Bestehensgrenze.

    Nun gibt es aber auch die individuelle Notengrenze, die ich persönlich leider nicht verstehe.
    Persönliches Beispiel: Ich habe von den regulär gewerteten Aufgaben 176 Punkte erhalten, von den eliminierten Aufgaben habe ich 7 von 8 richtig. Ich habe zunächst leider zu einfach gedacht und mir damit eine Punktzahl von 183 Punkten ausgerechnet und dachte, ich wäre mit 2 Punkten (also 2 Punkte hätten zu den erforderlichen 185 Punkten gefehlt) durchgefallen.
    In der impp-Auswertung steht jetzt nun etwas von einer individuellen Notengrenze. Diese läge bei mir bei 190 Punkten, d.h. ab 190 Punkten hätte ich bestanden.

    Wie kommt das impp auf diese 190 Punkte?
    Ich habe schon versucht zu rechnen: da ich 7 der eliminierten Aufgaben richtig habe, erhöht sich meine maximal erreichbare Punktzahl von 312 auf 319. 59.202% von 319 ergibt 188,85438 und damit aufgerundet 189 Punkte. Das heißt, nach meinem Berechnungen hätte ich laut individueller Notengrenze schon mit 189 Punkten bestehen müssen.


    Kann einer dieses Zahlenwirrwarr verstehen und mir da einen Durchblick verschaffen?

    Vielen Danke!



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  2. #2
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    Ich habe exakt die gleiche Frage wie du und habe dem Prüfungsamt bereits eine E-Mail geschrieben, weil ich durch diese individuelle Grenze ebenfalls nicht durchsteige... Wieso rechnest du denn 22% von 75,9 %? Müsste man nicht eigentlich subtrahieren?
    Vielleicht liegt es auch einfach daran, dass die individuelle Grenze auch von den gewählten Antworten abhängt. Auf der IMPP Seite bei den Ergebnissen gibt es ja eine Zusammenstellung der individuellen Notengrenzen, je nach dem welche Antworten man gewählt hat. Falls du oder jemand etwas Neues dazu weiß, wäre ich auch sehr interessiert daran.



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  3. #3
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    Ich habe es gerade auch nochmal nachgerechnet und zumindest bei der allgemeinen Grenze müsste man so drauf kommen: Durchschnitt der Studenten mit Mindeststudienzeit (236,7 Fragen) * 22% = 52,074 Fragen
    236,7 Fragen - 52,074 Fragen = 184,626 (also 185 Fragen allgemein). Für die eigene Grenze, wird dann vermutlich der Durchschnitt der Studenten mit Mindeststudienzeit genommen (den kann man vllt. erfragen), bei denen ebenfalls 319 Fragen gewertet werden.



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