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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
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    Jeder Humangenetiker darf das. Qua Facharzt. Was sollen die denn sonst machen, wenn nicht genetisch beraten und testen?

    Und "E" ist eben falsch, da das nicht "jeder Hausarzt veranlassen" kann.

    Es geht um Chorea Huntington. Welchen Test wird man da vermutlich machen? Repeatexpansionsmessung, vermutlich mit ner PCR oder nem Southern Blot.

    Es geht beim IMPP seit Jahrzehnten immer um die "beste" Antwort. Und was die "am ehesten" passende Antwort ist, ist eben klar. C!

    Wow, WGS ist da natürlich total vergleichbar. Ohne Fachperson dabei bringt einem das halt einfach nichts. Und für die Beratung braucht man dann eben einen Arzt mit entsprechender Fachkunde. Und ohne Beratung wäre mir persönlich "einfach sequenzieren" egal, was ziehe ich denn daraus?



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  2. #17
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    Zitat Zitat von h3nni Beitrag anzeigen
    Es geht beim IMPP seit Jahrzehnten immer um die "beste" Antwort. Und was die "am ehesten" passende Antwort ist, ist eben klar. C!
    Es gab aber auch schon in vergangenen Examen Fragen die darauf abzielten, dass der Humangenetiker eben nicht bei Verwandten ohne Beratung oder deren Wunsch einen Gentest machen darf.

    Und die Formulierung war hier "Die Schwester der Ratsuchenden". Das hört sich für mich nicht so an, als sei die Schwester selbst mit ihrem Anliegen beim Arzt vorstellig, sonst wäre sie ja ebenfalls eine "Ratsuchende"

    Wenn das IMPP von uns erwartet, dass wir jedes Wort in einer Fallbeschreibung auf die Goldwaage legen, dann müssen die auch damit rechnen, dass wir ebenfalls jedes Wort in deren Antwortmöglichkeiten auf die Goldwaage legen...



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  3. #18
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    Zitat Zitat von dr. doom Beitrag anzeigen
    Es gab aber auch schon in vergangenen Examen Fragen die darauf abzielten, dass der Humangenetiker eben nicht bei Verwandten ohne Beratung oder deren Wunsch einen Gentest machen darf.

    Und die Formulierung war hier "Die Schwester der Ratsuchenden". Das hört sich für mich nicht so an, als sei die Schwester selbst mit ihrem Anliegen beim Arzt vorstellig, sonst wäre sie ja ebenfalls eine "Ratsuchende"

    Wenn das IMPP von uns erwartet, dass wir jedes Wort in einer Fallbeschreibung auf die Goldwaage legen, dann müssen die auch damit rechnen, dass wir ebenfalls jedes Wort in deren Antwortmöglichkeiten auf die Goldwaage legen...
    Exakt deswegen habe ich mich auch gegen C entschieden.
    Da in der Frage explizit nach der Ratsuchenden selbst gefragt wurde, war für mich die Antwort A noch am „ehesten“ richtig, da man nicht einfach bei der Schwester der Ratsuchenden einen Gentest veranlassen kann. Das muss die Schwester schon selbst anfragen, das wurde in den letzten Examina häufig abgefragt.
    Wieso kann das IMPP denn nicht einfach seine Fragen eindeutig und klar stellen?



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  4. #19
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    Es gibt sehr ähnliche Altfragen dazu. Andere genetische Erkrankungen, aber doch immer gings darum, wen man testen kann.



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