Ich hab gelesen, dass nach axillärer Lymphadenektomie keine Bestrahlung der Lymphabflusswege durchgeführt wird. Ich denke auch, dass A die falsche Antwort ist.
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Da gebe ich euch völlig recht - es steht "klinisch ergibt sich..." und nicht "aus der Histopathologie ergibt sich...".
Nichtsdestotrotz haben wir hier ein N1 und HER2 +++, was meiner Meinung nach Punkt b) erfüllt. Es ist dann halt nur die Frage ob die T4 sich auch histopathologisch bestätigen lässt.
Ich hab gelesen, dass nach axillärer Lymphadenektomie keine Bestrahlung der Lymphabflusswege durchgeführt wird. Ich denke auch, dass A die falsche Antwort ist.
Ich bin auch der Meinung, dass wir nicht bestrahlen müssen!!!
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Hat schon jemand angefochten?