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Zitat von
nijub
hat er das essen nicht innerhalb seiner pflegefamilie gestohlen? glaube das ist nur bedingt die straffälligkeit die delinquenz beschreibt
Ich finde das nicht so eindeutig und sehe das wie der TE, dass hier Delinquenz auch richtig sein sollte.
Im Fragentext steht ja "Dennoch gebe es Schwierigkeiten, da Adrian trotz vorhandenem [...] Nahrungsangebot Essen stehle". Da steht NICHT, dass er das Essen nur innerhalb der Familie stiehlt. Im Gegenteil - wenn das Stehlen schon zu Schwierigkeiten führt, gehe ich davon aus, dass er es auch von woanders stiehlt (z.B. von Mitschülern oder aus dem Supermarkt). Wenn er es nur aus der Küche der Eltern holen würde, würden es die Eltern ja erstens nicht als "stehlen" bezeichnen (da er sich ja laut eigener Angaben Essen holen kann, wann immer er möchte) und zweitens gäbe es dann keine Schwierigkeiten.
Wenn mein Kind Essen aus der Küche holen und in seinem Zimmer verstecken würde, würde ich das ja auch nicht als Diebstahl bezeichnen. Diebstahl bezieht sich mMn immer auf eine Tat, die rechtswidrig ist und beschreibt damit per definition delinquentes Verhalten...