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  1. #1
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    Meiner Meinung nach ist bei der Meningokokkenmeningitis-Frage keine PEP erforderlich. In der Fragestellung steht lediglich "ihre Mitarbeiter" ohne genauere Spezifikation zur Kontaktzeit. Laut RKI ist nur nach engem Kontakt eine PEP indiziert, z.B. bei Mund-zu-Mund-Beatmung.

    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt...4538bodyText16

    "Postexpositionelle Prophylaxe:
    Die Chemoprophylaxe muss schnellstmöglich durchgeführt werden. Sinnvoll ist eine solche Maßnahme für eine der aufgeführten engen Kontaktpersonen maximal bis 10 Tage nach dem letzten Kontakt zu einem Erkrankten (7 Tage vor Ausbruch seiner Erkrankung bis 24 Stunden nach Beginn der antibiotischen Behandlung).

    Nach den Empfehlungen der STIKO sind enge Kontaktpersonen:
    - alle Haushaltsmitglieder
    - Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie mit oropharyngealen Sekreten des Patienten in Berührung gekommen sind, z.B. Intimpartner, enge Freunde, evtl. feste Banknachbarn in der Schule, medizinisches Personal, z.B. bei Mund-zu-Mund-Beatmung, Intubation und Absaugen des Patienten ohne Atemschutz und ohne geschlossene Absaugsysteme,
    - Kontaktpersonen in Kindereinrichtungen mit Kindern unter 6 Jahren (bei guter Gruppentrennung nur die betroffene Gruppe),
    - Personen mit engen Kontakten in sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen mit haushaltsähnlichem Charakter, z.B. Internaten, Wohnheimen sowie Kasernen."



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  2. #2
    Unregistriert
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    Der Patient wurde in der fallstudie ja intubiert und beatmet, sodass schon von engem Kontakt ausgegangen werden kann.



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  3. #3
    Unregistriert
    Guest
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Der Patient wurde in der fallstudie ja intubiert und beatmet, sodass schon von engem Kontakt ausgegangen werden kann.

    Ich habe auch hin- und herüberlegt, mir sogar an den Rand geschrieben, dass nur enge Kontakte Rifampicin kriegen sollen, und mich dann am Ende E angekreuzt.

    Finde es aber immer noch eigentlich unmöglich, so pauschal zu beantworten.



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  4. #4
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    Aus der Fragestellung geht aber nicht hervor wer mit "ihre Mitarbeiter" überhaupt gemeint ist. Die Pflege, der Radiologe oder sonst irgendwer, und ob derjenige an der Intubation beteiligt waren. So wie der Fall geschildert ist, klingt es eher so als sei "man selbst" derjenige, der intubiert hat. Ob dann alle anderen Mitarbeiter auch ne PEP brauchen finde ich fraglich



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  5. #5
    Unregistriert
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    Dass die Patientin isoliert werden sollte steht ja nicht zur Debatte, da die Antwortmöglichkeit E PEP nicht erfolderlich dieses Problem vollkommen außen vor lässt bedeutet für mich schon, dass es nicht richtig sein kann. Die Patientin muss zum Schutz der Mitarbeiter und der anderen Patienten isoliert werden das gehört definitiv zu den "Weiteren Verhaltensregeln".



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