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  1. #1
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    Hallo zusammen,

    in der Frage wurde beschrieben, dass die Patientin mit heftigsten Kopfschmerzen kommt und bereits ein unauffälliges cCT durchgeführt wurde.

    Die Frage dazu lautete:

    "An welche der folgenden Diagnosen ist im vorliegenden Fall in erster Linie zu denken?

    (A) ...
    (B) ...
    (C) intrazerebrale Blutung
    (D) reversibles zerebrales Vasokonstriktionssyndrom
    (E) ...

    Laut Dozenten ist D richtig, vermutlich weil die SAB eigentlich per cCT schon ausgeschlossen wurde. Allerdings steht in der nächsten Frage "Um eine SAB sicher auszuschließen, wird eine LP durchgeführt."

    Daher könnte man durch den Wortlaut auch vermuten, dass in der ersten Frage die initiale Diagnose, nämlich die Subarachnoidalblutung gesucht wurde und nicht nach Ausschluss dieser durch cCT das reversible zerebrale Vasokonstriktionssyndrom.

    Wie seht ihr das? Wäre dies anfechtbar aufgrund einer uneindeutigen Fragestellung?



  2. #2
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    Eine SAB ist aber keine intrazerebrale Blutung, sie ist intrakraniell jedoch extrazerebral



  3. #3
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    Ok, danke



  4. #4
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    unpopular opinion:
    aus meiner Sicht ist es Antwort A " trigeminoautonomer Kopfschmerz".
    Die Frau beschreibt "Schnupfen" seit einer Woche und sie hat auch Nasentropfen angewandt, das weißt auf eine autonome Beteiligung hin und macht für mich A am wahrscheinlichsten, denn Antwort D ist eine absolute Ausschlussdiagnose.
    Was meint ihr?



  5. #5
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    aus der Leitlinie "clusterkopfschmerz und trigeminoautonome Kopfschmerzen" der DGN (https://dgn.org/leitlinien/ll-54-ll-...kopfschmerzen/) :

    Wahrscheinliche Kopfschmerzen vom trigeminoautonomen Typ (IHS 3.5)
    Generell gilt für alle Diagnosen der IHS Klassifikation (international classification of headache disorders), die zu den primären Kopfschmerzen zählen, dass der klinische und vor allem neurologische Befund unauffällig ist. Ein obligates Kriterium ist dabei der Satz: „Sofern die Klinik nicht besser ein anderes Kopfschmerzsyndrom erklärt“.(...)"



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