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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hat jemand von euch Erfahrungen? Was kann man sich erhoffen? Muss ich auf etwas achten?

    Es geht um eindeutig vertragswidrige Zustände: 24h-Dienste, fehlende el. Zeiterfassung usw..



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Um die Frage ansatzweise konkret beantworten zu können bräuchten wir etwas genauere Informationen zu von dir kritisierten Zuständen.
    Was genau ist vertragswidrig und warum?
    24h-Dienste per se können in Ordnung sein.
    Die Zeiterfassung ist ein Thema für sich und in vielen Kliniken nicht gut umgesetzt (in Widerspruch zu einem Urteil des EuGH...). Aber ob dir der Betriebsrat dabei helfen wird? Letztlich hat sich eine genaue Zeiterfassung in vielen Kliniken noch nicht gut etabliert...

    Generelle Tipps für eine mögliche Besprechung:

    -Missstände genau beschreiben und protokollieren
    -das Thema mit den anderen Assistenten besprechen. Sehen die das genauso? Besteht Potenzial gemeinsam Verbesserungen einzufordern? Würden dich die Kollegen mit ihrer Aussage vor dem Betriebsrat oder ggf. später vor einem anderen Gremium unterstützen? Oder stehst Du alleine?
    -Vor dem Gespräch unbedingt eine Argumentationsstruktur zurecht legen



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Nachtrag: Was mir gerade noch einfällt....vielleicht ein Wort zur Warnung: Man sollte sich immer gut überlegen, was man sich wünscht...

    Beispielsweise ist es durchaus denkbar, dass der Bereitschaftsdienst -ggf. in Form eines 24h-Stunden-Dienstes- so, wie er in einer Abteilung angeordnet ist und durchgeführt wird, gegen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes oder Tarifvertrages verstößt, weil z.B. in mehr als 50% der Zeit (das ist die Grenze für die Anordnung von Bereitschaftsdienst) Arbeit anfällt.
    Wenn die Ärzte in der Abteilung in diesem Fall zusammenhalten, und die tatsächlich anfallende Arbeitsbelastung eine Zeit lang gut dokumentieren, wird es gut möglich sein, das Dienstmodell der Abteilung zu kippen und durch ein anderes zu ersetzen...
    Die eigentliche Frage ist dann aber: WILL man das? Denn in so einem Fall wäre eine sehr pragmatische Lösung zum Beispiel: regelhafter Schichtdienst! Viele wollen gerade DAS aber NICHT und nehmen dann lieber vereinzelte Bereitschaftsdienste in Kauf.

    Anderes Beispiel: Aus eigener Erfahrung kann die Arbeitsbelastung als (ggf. einziger) Diensthabender am WE sehr hoch sein, sodass man, unter Umständen auch regelmäßig, nicht dazu kommt, die zustehende und gesetzlich festgeschriebene Pause wahrzunehmen.
    Man kann das dokumentieren, und wenn es öfter vorkommt, hat man sicher gute Argumente dafür, dass das geändert wird.
    ABER: Eine einfache Lösung für dieses Problem wären zum Beispiel ZWEI Diensthabende am Wochenende, die sich auch mal abwechseln können.. Auch hier die Frage, ob einem das die Pause wert ist, und ob man das wirklich will, bedeutet es doch eine Zunahme der Anzahl der Dienste.

    Gerade aus diesem Grund sollte man sich in solchen Fällen auch unbedingt mit den anderen Assistenten der Abteilung absprechen.
    Und man sollte sich vorher überlegen, was man will bzw. wie alternative Dienstmodelle aussehen könnten...



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Um es vorweg zu schicken, ich habe keine Erfahrung mit Betriebsrat. Muss aber Nefazadon in mehreren Punkten widersprechen. Elektronische Zeiterfassung oder auf eine ähnliche genaue Art ist seit 2019 im TVärzte und seit 2020 im TdL festgehalten. Wird Arbeitszeit nicht genau und systematisch dokumentiert ist das Tarifbruch.
    Nächster Punkt: 24h Dienst geht nur in der Kombination normale Arbeitszeit + Bereitschaftsdienst = 24h. Die normale Arbeitszeit darf dann aber nicht 8h überschreiten und im BD nicht mehr als 49% Arbeit anfallen (zumindest im TVÄ). Das ist so gut wie nie der Fall und damit sind fast alle 24 Stunden-Dienste in deutschen Kliniken "illegal".
    Das Argument, dass man nach Prüfung auf ein Schichtsystem umstellen müsste und dann mehr "Dienste" machen müsste wird zwar häufig vorgebracht, ist aber eher nicht zu befürchten. Zum ersten, weil mit Umstellung auf ein Dreischichtsystem mehr Mitarbeiter angestellt werden müssten, sonst gibt es sehr schnell Probleme mit Tarif und Arbeitszeitgesetz (Wochenendregel bspw.), Sonderurlaub bei Schichtdienst etc. Zum Zweiten würde die Klinik sich primär darum kümmern, den Bereitschaftsdienst zu entlasten um genau so ein kostenintensives Umstrukturieren des Dienstmodells zu vermeiden. Der Betriebsrat wird dir vermutlich dazu raten, dass die Einsatzzeit in den BD über 3 Monate dokumentiert werden muss, dann muss das Dienstmodell angepasst werden. Sollte es wegen der Arbeitszeiterfassung Probleme geben, könnte es sich lohnen, jemanden vom Marburger Bund mit an den Tisch zu holen. Bevor man solche Gespräche mit Betriebsrat oder Arbeitgeber führt ist es so oder so lohnenswert sich bspw. bei einem der Verbände unverbindlich beraten zu lassen. Das würde ich im Vorfeld zumindest als erstes machen. Viel Erfolg. Berichte bitte, wie es ausging.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Naja, so richtig "widersprochen" fühle ich mich jetzt nicht...

    Zitat Zitat von Mr. Pink online Beitrag anzeigen
    Um es vorweg zu schicken, ich habe keine Erfahrung mit Betriebsrat. Muss aber Nefazadon in mehreren Punkten widersprechen. Elektronische Zeiterfassung oder auf eine ähnliche genaue Art ist seit 2019 im TVärzte und seit 2020 im TdL festgehalten. Wird Arbeitszeit nicht genau und systematisch dokumentiert ist das Tarifbruch.
    Nächster Punkt: 24h Dienst geht nur in der Kombination normale Arbeitszeit + Bereitschaftsdienst = 24h. Die normale Arbeitszeit darf dann aber nicht 8h überschreiten und im BD nicht mehr als 49% Arbeit anfallen (zumindest im TVÄ). Das ist so gut wie nie der Fall und damit sind fast alle 24 Stunden-Dienste in deutschen Kliniken "illegal".
    Ich habe nirgendwo behauptet, dass die fehlende Zeiterfassung tarifgerecht wäre. Ich habe sogar selbst auf das Urteil des EuGH dazu hingewiesen. Jedoch ist es in vielen Kliniken trotz anders lautendem Tarifvertrag eben noch nicht etabliert. Das heißt jetzt nicht, dass ich es gut finden würde oder exkulpieren möchte. Ich bezweifele lediglich, dass der Betriebsrat dabei eine große Hilfe sein wird...

    Das viele Bereitschaftdienste gegen geltende Regelungen verstoßen habe ich ebenfalls gesagt. Und ja, damit sind sie dann de facto illegal. Kein Widerspruch von mir.

    Das Argument, dass man nach Prüfung auf ein Schichtsystem umstellen müsste und dann mehr "Dienste" machen müsste wird zwar häufig vorgebracht, ist aber eher nicht zu befürchten. Zum ersten, weil mit Umstellung auf ein Dreischichtsystem mehr Mitarbeiter angestellt werden müssten, sonst gibt es sehr schnell Probleme mit Tarif und Arbeitszeitgesetz (Wochenendregel bspw.), Sonderurlaub bei Schichtdienst etc. Zum Zweiten würde die Klinik sich primär darum kümmern, den Bereitschaftsdienst zu entlasten um genau so ein kostenintensives Umstrukturieren des Dienstmodells zu vermeiden. Der Betriebsrat wird dir vermutlich dazu raten, dass die Einsatzzeit in den BD über 3 Monate dokumentiert werden muss, dann muss das Dienstmodell angepasst werden.
    Und was ist deiner Meinung nach die Alternative, wenn die Voraussetzungen für Bereitschaftsdienst eben nicht erfüllt sind??? Es gibt dann doch eigentlich nur zwei Alternativen: mehr Diensthabende oder eben gleich Schichtdienst.

    Und es ist eben sehr wohl denkbar, dass Schichtdienst eingeführt wird. Gerade wenn andere Alternativen illegal wären und sich die Verwaltung deswegen unter Druck sieht (was sie ja auch eigentlich, qua Gesetz, ist, wenn mal jemand kontrollieren würde).
    Ich meine übrigens, dass laut Gesetz der Chefarzt als organisatorisch Letztverantworlicher persönlich für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz haftet. Dass kann ein starkes Argument sein, gegenüber der Verwaltung eine Änderung durchzusetzen, wenn das die Assistenten wollen.

    Schichtdienst wäre zwar sicher personalintensiver und kostspieliger als Bereitschaftsdienst (deswegen wird Bereitschaftsdienst ja praktiziert) aber auch nicht soo viel kostspieliger, wenn eine Strafe für Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes droht.

    Selbst wenn Du in diesem Punkt anderer Meinung sein solltest: wenn der Bereitschaftsdienst die Bedingungen so nicht erfüllt, muss dann nach einer Beschwerde ja irgendwas geändert werden. Wie würde diese Veränderung denn deiner Meinung nach aussehen, wenn kein Schichtdienstmodell eingeführt wird?

    Und nochmal: ich möchte hier keine Lanze für ausbeuterische und oder illegale Bereitschaftsdienstmodelle brechen. Im Gegenteil! Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass mögliche, gesetzeskonforme Alternativen für die Assistenzärzte nicht unbedingt attraktiver sind!

    Sollte es wegen der Arbeitszeiterfassung Probleme geben, könnte es sich lohnen, jemanden vom Marburger Bund mit an den Tisch zu holen. Bevor man solche Gespräche mit Betriebsrat oder Arbeitgeber führt ist es so oder so lohnenswert sich bspw. bei einem der Verbände unverbindlich beraten zu lassen. Das würde ich im Vorfeld zumindest als erstes machen. Viel Erfolg. Berichte bitte, wie es ausging.
    Da hat Mr. Pink vollkommen recht. Gerade aus den o.g. Punkten lohnt es sich immer sich professionelle Hilfe zu holen und das Dienstmodell auch konkret prüfen zu lassen!



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