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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
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    13.11.2011
    Semester:
    Klinik :)
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen

    Beispiele?
    Ich war mal in einer Klinik mit katastrophalen Wochenenddiensten. Der Wochenenddienst war zuständig für Visite, Stationen, Notaufnahme und OP. Wenn Samstag morgens dann eine OP losging und die Notaufnahme gebrummt hat, wer macht dann Visite? Wer kümmert sich um die Station wenn die was brauchen? Katastrophe. Wir haben diskutiert usw. und das Ergebnis war: wir müssten eigentlich einen Visitendienst einführen. Wochenende 9 bis 11:30 Uhr Visitendienst. Ist ja kein Problem, Anzahl an freien Wochenenden stand damals noch nicht im Tarifvertrag, jeder Assistenzarzt hätte halt ein zusätzliches Wochenende Samstag und Sonntag für zweieinhalb Stunden Visitendienst. Wir haben uns dann doch dagegen entschieden und für lieber weniger dafür aber komplett besch... Wochenenddienste.
    Entlastung der Diensthabenden Richtung Nadeln legen oder Blutabnahmen etc.: die Pflege wird es nicht machen. Fürs Wochenende kann man ggf. Studenten oder MFAs einstellen für die Routineabnahme morgens. Aber eine zusätzliche Kraft zwischen 17 und 22 Uhr für "gelegentliche" Viggos/Blutabnahmen? Da lacht einen die Klinikleitung aus.

    Bereitschaftsdienste: das 24h-Modell ist ja wenn man ehrlich ist ein 8h+16h-Modell. 8h Vollarbeitszeit + 16h Bereitschaftsdienst. Und ja, natürlich gibt es Klinken in denen in den 16h Bereitschaftsdienst erfahrungsgemäß mehr Arbeit anfällt als die maximalen 49%. Da simma uns ja einig. Aber statt diesen 24h-Bereitschaftsdiensten und einem reinen Schichtmodell gibt es noch viel dazwischen. Das Einfachste ist ein Modell wie 15:45 Uhr kommen (für eine 15min Übergabe), dann bis Mitternacht Volldienst (incl. 30min Pause), dann Bereitschaftsdienst bis zum nächsten Morgen, sagen wir bis 8 Uhr, dann wieder 15min Übergabe als Volldienst im Rahmen der 8 Uhr Morgenbesprechung und dann heimgehen. Damit kommt man auf 8h Volldienst (zzgl. 30min Pause) + 8h Bereitschaftsdienst.
    Der Unterschied zwischen diesem Modell und dem Modell der 24h-Dienste ist dann aber auch dass man zwar mehr frei hat und natürlich die Dienstbelastung eine andere ist, 24h-Dienste können je nach Klinik sehr anstrengend sein, aber auch finanziell. Wenn man 4-5 Dienste im Monat normalerweise macht sind das gleich mal 5x8h = 40h die nicht mehr ausgezahlt werden und das zum Beispiel mit gut 30€ brutto macht gleich mal 1200€ brutto aus, jeden einzelnen Monat. Das ist jetzt nicht wenig. Und weil nicht alle Assistenzärzte gleich sind können manche das Geld gut brauchen, manche wollen lieber Freizeit und wieder andere sind genervt weil sie damit wieder einen Tag ausfallen in denen sie zum Beispiel nicht in den OP können für die eigene Weiterbildung. Ich will das auch gar nicht bewerten, ich sag nur dass die ärztlichen Kollegen da teils unterschiedliche Prioritäten haben und es damit schwierig sein kann sich auf ein Modell zu einigen. Und das war jetzt noch eines der allereinfachsten Modelle.

    Varianten gefällig? Bei der Morgenvisite braucht es ja eh nicht so viele Leute und die Morgenbesprechung wird überbewertet, also machen wir einen normalen Frühdienst, dann einen Zwischendienst der zum Beispiel um 9 Uhr kommt und dann sofort in den OP geht, der kann dann als Volldienst bis 17:45 Uhr arbeiten, da schließen wir dann Rufbereitschaft an falls in der Nacht noch was zum Hakenhalten anfällt und wenns im OP länger dauert als 17:45 Uhr dann ist das halt blöd gelaufen und sind Überstunden in der Rufbereitschaft, der Nachtdienst kommt dann um 17:30 Uhr, macht dann Volldienst bis Mitternacht und geht wie schon erwähnt um 8 Uhr heim. Blöd ist dann halt dass der Nachtdienst so wenig arbeitet und damit nur auf 6h Vollarbeitszeit kommt, aber das gleicht man mit den variablen Überstunden des Zwischendienstes aus, dieser kann ja manchmal nicht um 17:45 Uhr gehen da kann es auch schon mal 22 Uhr werden. Je nach Arbeitsanfall, aber kein Problem, die Überstunden hier werden ja für die Minusstunden beim Nachtdienst gebraucht.
    Ich bin froh dass das keine ganz realistische Variante bei den Ärzten ist, sowas wird eher bei den Pflegekräften gemacht. Bei den Ärzten achtet man schon noch sehr oft drauf dass die Morgenbesprechung zum Beispiel eingehalten wird. Aber theoretisch wäre es denkbar und in gewissen Abwandlungen gibt es solche Varianten schon. Das heißt man sollte sich vorher überlegen was man will.



    TL;DR:
    - Zeiterfassung: finde ich ein ernsthaftes Problem das in einigen Kliniken (nicht flächendeckend) auftritt und ernsthaft angegangen werden sollte! Arbeitszeit gehört zu 100% erfasst.
    - Dienstmodelle: hier ist es meiner Meinung nach wichtig dass man sich sehr genau überlegt was man will und das mit den Kollegen abstimmt. Und nochmal: verschiedene Varianten und Modelle sollte man proaktiv sich überlegen, mit den Kollegen sehr genau abstimmen und nicht von der Verwaltung zum Schluss aufoktroyieren lassen.
    Die Dienste sehen bei uns ähnlich aus. Wenn man "Glück" hat, kommt durchaus mal der Hintergrund zu spät und man steht alleine im OP, Notaufnahme ist voll und das Handy klingelt durch, meinetwegen liegt auf der ITS noch jemand, den man die Nacht im Auge behalten soll/muss und ach ja die Station gibt es auch noch.

    Unsere 24h Dienste würde ich als 8h+ 16h zusätzliche Arbeitszeit sehen, nicht als BD. Dafür sind wir weit über den 49%.
    Das sehen ALLE Kollegen so, leider traut sich da niemand etwas daran zu ändern.
    Wo kein Kläger, da kein Richter...

    Nach solchen Diensten ist man 3 Tage lang nicht die selbe
    Ach und wir haben mindestens 1 Dienst pro Woche. Fällt jemand aus/ist Krank/im Urlaub werden es mehr. Dann wird nur auf die Zusatzklausel verwiesen, dass es ja eben im Halbjahresschnitt zu sehen ist...

    Ja eine neue Stelle suche ich bereits. Es ist aber nicht absehbar, ob das so klappt.

    Ich hoffe einwenig, dass das alles diskret behandelt wird und niemand direkt auf die Idee kommt, dass die verursachten "Probleme" von mir kommen



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  2. #22
    Diamanten Mitglied
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    30.01.2013
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    1.062
    Nach meiner Erfahrung ist der Betriebsrat ein zahnloser Papiertiger. Um den offiziellen Weg zu gehen, muss er mit einbezogen werden. Deshalb ist ein Gespräch auf jeden Fall mal ein Schritt irgendwohin.

    Zum Thema Überstunden: Als erstes Opt-Out widerrufen. Es ist eigentlich egal wie die Arbeitszeit dokumentiert wird. Als Einzelkämpfer ist es sinnlos, sich für eine elektronische Zeiterfassung einzusetzen - der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu dem Ertrag.
    Ein pragmatsiches Vorgehen ist, die Überstunden einfach zu dokumentieren (egal wie, Klopapier geht auch, am besten mit Fallnummern und Tätigkeiten) und spätestens alle drei Monate beim Chef, Personalabteilung und Betriebsrat anzuzeigen - sprich einzureichen. Dann kommt die Argumentation mit "nicht-angeordnet also ungültig", blabla, viel heiße Luft, blabla, einfach weiter einreichen, falls erwünscht den Chef oder LOA bei Dienstende kurz informieren, manchmal nimmt man sich einen Anwalt der antwortet " Überstunden geduldet = angeordnet" , dann geht es manchmal vor Gericht und du gewinnst. Wichtig die durschnittliche Wochenarbeitszeit über einen längeren Zeitraum dokumentieren. Manche Programme machen das automatisch, Klopapier nicht. In summa eigentlich immer erfolgreich und lohnend.

    Thema Dienstbelastung ist sehr schwierig und funktioniert nicht als Einzelkämpfer. Ein Großteil der Kollegen muss mitziehen, die Doku ist sehr aufwendig und muss sehr detailiert (z.B. 27.4. 10.00-10.28 [Pat. Nr] Reanimation 10.44-10.50 [PatNr] Blutentnahme 6Min. 10.59-11.05 [Pat Nr] Angehörigengespräch usw.) und über einen längeren Zeitraum erfolgen. Alternative ist meist Schichtdienst (die GF droht damit, zu bequem um andere Lösungen zu suchen) und das will ein Großteil der Kollegen nicht. Aufwand riesig, Erfolg minimal.

    Ein Stellenwechsel ist dann eine gute Idee und man ist ja als gebranntes Kind vorgewarnt und weiß auf was man achten muss.



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  3. #23
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
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    Zitat Zitat von sweety92 Beitrag anzeigen
    Ich hoffe einwenig, dass das alles diskret behandelt wird
    Der Betriebsrat hat wie gesagt Schweigepflicht, die dürfen deinen Namen gar nicht nennen, wenn du um Diskretion bittest.

    Normalerweise hat so ein erstes Gespräch auch erst einmal nur eine beratende Funktion, bzw. man spricht darüber, welche Art Hilfe man sich vom Betriebsrat eigentlich erhofft und es werden weitere Schritte geplant. Zum Beispiel eben eine Erfassung der Dienstbelastung und davor ein Durchspielen möglicher alternativer Arbeitsmodelle, wie hier ja schon erwähnt.



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  4. #24
    Platin Mitglied
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    22.05.2013
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Nach meiner Erfahrung ist der Betriebsrat ein zahnloser Papiertiger. Um den offiziellen Weg zu gehen, muss er mit einbezogen werden.
    Das kann man so pauschal nicht sagen. Wie sehr der Betriebsrat helfen kann, hängt stark davon ab
    1. um welches Thema es geht: Dienstpläne, die das Arbeitszeitgesetz verletzen, kann der Betriebsrat ablehnen. Kommt es zu keiner Einigung, müssen rechtliche Wege beschritten werden, die schnell teuer für den Arbeitgeber werden. Bei sowas kann der BR total leicht helfen. Umgekehrt hat der BR quasi keine rechtliche Handhabe, den Arbeitgeber zur Einhaltung des Tarifvertrags zu zwingen. Da kann er nur bitten und mahnen, den Rest müssen die Gewerkschaft bzw. der individuelle Arbeitnehmer tun. Da heißt es dann wieder "der BR tut nichts"
    2. Wie immer, wenn Menschen beteiligt sind: manche sind engagierter als andere. Gilt auch für BR-Mitglieder. Sicher hilft es, wenn das BR-Mitglied ebenfalls Arzt ist und die Probleme aus eigener Erfahrung kennt. Unser BR besteht zu ca. 25% aus Ärzten, weiß nicht, ob das repräsentativ ist.



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  5. #25
    Diamanten Mitglied
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    31.08.2018
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    Zitat Zitat von sweety92 Beitrag anzeigen
    Ich suche die ganze Zeit danach, finde es aber nicht. Hast du zufällig die Paragraphen dazu?
    ArbZG

    Ausfertigungsdatum: 06.06.1994

    Vollzitat:

    "Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) geändert worden ist"
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2020 I 3334

    (...)

    Siebter Abschnitt
    Straf- und Bußgeldvorschriften


    § 22 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig

    1.
    entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
    2.
    entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt,
    3.
    entgegen § 5 Abs. 1 die Mindestruhezeit nicht gewährt oder entgegen § 5 Abs. 2 die Verkürzung der Ruhezeit durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit nicht oder nicht rechtzeitig ausgleicht,
    4.
    einer Rechtsverordnung nach § 8 Satz 1, § 13 Abs. 1 oder 2, § 15 Absatz 2a Nummer 2, § 21 Absatz 1 oder § 24 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
    5.
    entgegen § 9 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt,
    6.
    entgegen § 11 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder entgegen § 11 Abs. 3 einen Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt,
    7.
    einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 zuwiderhandelt,
    8.
    entgegen § 16 Abs. 1 die dort bezeichnete Auslage oder den dort bezeichneten Aushang nicht vornimmt,
    9.
    entgegen § 16 Abs. 2 oder § 21a Abs. 7 Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig erstellt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt oder
    10.
    entgegen § 17 Abs. 4 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt oder nicht einsendet oder entgegen § 17 Abs. 5 Satz 2 eine Maßnahme nicht gestattet.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 23 Strafvorschriften
    (1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen

    1.
    vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
    2.
    beharrlich wiederholt,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/a...117100994.html

    P.S.: Nicht wundern. Das Wort "Überstunden" taucht im Gesetz nicht auf und ist dort nicht definiert.
    Jedoch können wir hier denke ich der Einfachheit davon ausgehen, dass die Regelungen zu "Mehrarbeit" auch für Überstunden gelten.
    Geändert von Nefazodon (27.04.2021 um 12:11 Uhr)



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