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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Gold Mitglied
    Mitglied seit
    04.02.2016
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    287
    Hallo,

    ich stecke aktuell in einem Dschungel voller Fragezeichen... ich bin aktuell schwanger und mein Vertrag endet innerhalb des Mutterschutzes im Dezember bei ET im Januar.
    Jetzt frage ich mich, wie es danach für mich weitergeht und ob große finanzielle Einbußen auf mich zukommen durch den auslaufenden Vertrag. Der Vertrag ist übrigens befristet, weil es sich um ein Fremdjahr handelt.

    Weil ich vermutlich nicht die erste bin, bei der das so war, möchte ich mich gerne an euch wenden.
    Ich habe das jetzt so verstanden, dass bis Ende Mutterschutz die KK zahlt bis 70% vom Brutto und Maximal 90% vom Nettolohn, aber wer zahlt denn weiter wenn der Mutterschutz vorbei ist?
    Muss man sich dann arbeitslos melden? Und fällt die Elternzeit für mich dann weg?
    Und was die Befristung angeht habe ich zwei verschiedene Sachen gelesen.. zum einen, dass der Vertrag trotz Mutterschutz ausläuft und zum anderen, dass der Vertrag um die Zeit eines eventuellen Beschäftigungsverbots und Mutterschutz verlängert werden kann?
    Ich bin dankbar für jede Hilfe



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  2. #2
    gamo lefuzi nibe
    Mitglied seit
    24.10.2009
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    3.484
    Ob es sinnvoll ist, dich arbeitslos zu melden, solltest du mit dem Arbeitsamt besprechen. Elterngeld ist nicht an einen bestehenden Vertrag gebunden, das solltest du also erhalten.



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  3. #3
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    16.02.2009
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    Prinzipiell schützt dich die Schwangerschaft vor Kündigung aber nicht vor Auslaufen eines befristeten Vertrages.
    Da würde ich mich an die Personalabteilung wenden, wenn du eine Verlängerung anstrebst.
    Elterngeld bekommst du ja von der Elterngeldstelle, es geht dabei um deinen Verdienst bis zur Geburt. Daher ist das Vertragsende dafür erstmal egal.
    Ob es sinnvoll ist, sich arbeitslos zu melden (glaub, man kann auch als arbeitsloser Elternzeit anmelden), würde ich direkt mit dem Jobcenter besprechen.
    Arbeitslosengeld und Elterngeld werden miteinander verrechnet.
    Alles liebe



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    09.10.2002
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    Ist es nicth auch bei befristeten Verträgen so, dass Mutterschutz und Elternzeit angehängt werden?



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Zitat Zitat von abcd Beitrag anzeigen
    Ist es nicth auch bei befristeten Verträgen so, dass Mutterschutz und Elternzeit angehängt werden?
    Nein.



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