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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    09.10.2002
    Ort
    Schwarzwald
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    1.801
    Es hängt wohl am Befristungsgrund. Eine Ausnahme ist wohl, wenn man als Ärztin einen Vertrag mit Befristung zur Weiterbildung hat.
    https://www.familienservice.fau.de/a...ertrag-aerzte/
    http://www.die-aerztegewerkschaft.de...md%5B4%5D=1326



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  2. #7
    Dunkelkammerforscher
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    20.08.2004
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    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Nein.
    Kommt auf den Befristungsgrund an, bei WissZeitVG ebenfalls ja. Siehe Paragraph2 Abs 5.

    Im konkreten Fall geht es dann aber ja um eine Verlängerung um wenige Wochen nach Ende Elternzeit...



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  3. #8
    unsensibel Avatar von Lava
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    20.11.2001
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    schon wieder woanders
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    FA
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    30.090
    Bei mir wurde der Vertrag um die Elternzeit verlängert (jedoch nicht um die Dauer des Beschäftigungsverbots). Aber danach hat mein damaliger Chef mich trotzdem nicht verlängert
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  4. #9
    Gold Mitglied
    Mitglied seit
    04.02.2016
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    287
    Vielen Dank für eure Nachrichten.
    Bislang weiß noch keiner von meiner SS, allerdings stehe ich kurz vor meinen nächsten Diensten und überlege doch sehr stark, zumindest den Betriebsarzt, Chef und Dienstplaner zu informieren, weil mir doch irgendwie unwohl wird bei dem Gedanken, Nachtdienste zu machen..
    der Betriebsarzt ist allerdings im Urlaub und deshalb frage ich mich, ob ich auch direkt an den Chef herantreten kann?



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  5. #10
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    16.02.2009
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    Kannst du schon.
    Aber der Chef muss ja auch irgendwie begründen, wieso jetzt jemand anders die Dienste machen soll

    Ich würde es daher gleich offiziell machen und auch der Personalabteilung melden.
    Nur so greift auch der Mutterschutz und es kann Lohnersatz gezahlt werden.



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