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Bei der 35100 kann man ja nach durchgeführtem Gespräch auch zu der Überzeugung kommen, dass bspw. eine akute Belastungsreaktion ausgeschlossen ist, sodass man die F43.0 A kodiert und dann die 35100 ansetzen kann.
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie regelt unter §27 die "Indikationen zur Anwendung" = die "F" Diagnose sollte sich dort wiederfinden.
Allerdings würde ich hier wirklich bei der zuständigen KV nachfragen, die die psy. Grundversorgung bspw. in Sachsen auch budgetiert ist etc.
Meines Wissens Anpassungsstörung.
Finde das auch ganz ganz schwierig (Stichwort „gewaltfreies Kodieren“) und befürchte bzw weiß (zB auch aus Einsicht in meine eigenen Unterlagen mit Diagnosen und Abrechnungsziffern, die man leider erst Monate bis Jahre später von der KK bekommen kann) dass da ganz schön viel Schmu diagnostiziert und abgerechnet wird, sogar unter Kollegen… ganz viele abrechnungsberechtigte Ärzte machen sich leider null Gedanken dazu…
Was darf man sich als Fachfremder unter dem Stichwort "gewaltfreies Kodieren" vorstellen?
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In Berlin hat man bei der Impfkampagne gesehen, wie verbreitet schlampiges Kodieren eigentlich ist. Da haben etliche gesunde Menschen aufgrund von KV-Abrechnungsdaten eine Einladung zur Prio-2-Impfung erhalten, die gar nicht wussten, was die zugrundeliegende Diagnose eigentlich sein soll. Kann man eigentlich bei der KV Einsicht in seine Abrechnungsdiagnosen erhalten?