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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    ehem-user-19-08-2021-1408
    Guest

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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Nur weil du freiberuflich arbeitest, kannst du nicht automatisch die Übungsleisterpauschale angeben. Es kommt auf deinen Auftraggeber an.

    EStG §3
    ...
    26. Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder in der Schweiz belegen ist, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 3 000 Euro im Jahr. 2Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;
    ...
    https://www.steuertipps.de/steuererk...chale-erhalten

    .... Wer direkt an der Impfung beteiligt ist, also Aufklärungsgespräche führt oder selbst impft, kann in der Steuererklärung von der Übungsleiterpauschale profitieren....



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    30.01.2013
    Beiträge
    1.064
    Es kommt auf den Auftraggeber an:

    DRK Ortverband Pusemuckel e.V. -> ja
    COVID Consulting Pusemuckel GmbH -> eher nein, Einzelfallentscheidung durch das Finanzamt

    Ich bin zum Beispiel als Notarzt bei Kliniken und nicht beim Rettungsdienst selbst angestellt, deswegen streicht mir mein Finanzamt die Übungsleiterpauschale - so habe ich mir das zumindest erklärt.



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  3. #8
    ehem-user-19-08-2021-1408
    Guest
    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Es kommt auf den Auftraggeber an:

    DRK Ortverband Pusemuckel e.V. -> ja
    COVID Consulting Pusemuckel GmbH -> eher nein, Einzelfallentscheidung durch das Finanzamt

    Ich bin zum Beispiel als Notarzt bei Kliniken und nicht beim Rettungsdienst selbst angestellt, deswegen streicht mir mein Finanzamt die Übungsleiterpauschale - so habe ich mir das zumindest erklärt.
    Ach ok. Das wird noch ein Spass naechsten Januar …. Was fuer eine Bananenrepublik in DE ey.



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.03.2021
    Beiträge
    11

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    Kann man die 14 E für Verpflegung auch geltend machen wenn das Impfzentrum am Wohnort ist?



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