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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo alle zusammen,
    Ich beschäftige mich heute mit meiner Steuererklärung. Vergangenes Jahr habe ich durch Gutachten mit ein bisschen was hinzuverdient. Normalerweise habe ich bislang immer wieder gut etwas vom FA zurückbekommen, aktuell müsste ich hingegen fast das sonst übliche ans FA nachbezahlen.
    Kann das sein?
    Ich habe die Gutachterliche Tätigkeit als Freiberufliche Selbstständigkeit gewählt, Klein-Unternehmer Regelung, d.h. keine Umsatzsteuer. Und dann Gewinn-Überschussrechnung. Stimmt das so?
    Macht es eigentlich einen Unterschied, ob ich meine Fortbildungskosten bei meinem
    Hauptberuf oder dann bei der gutachterlichen Tätigkeit eintrage?
    Kann ich eigentlich die Fahrten zum Gutachten steuerlich absetzen- die werden ja vom Gericht erstattet?
    Fragen über Fragen- es nervt echt. Wie macht ihr es denn?
    Grüsse



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    143
    Wieviel Gutachten hast du denn gemacht? Ich hatte das mal gerechnet/geschaut und bei zB 250euro die von der BG kommen, bleiben bei mir etwa 100 euro am Ende übrig. Wenn du viel gemacht hast, kann das schon ne ordentliche Summe sein. Ich mach die Steuererklärung allerdings nicht mehr selbst, weiß nicht wie das angegeben wurde.



  3. #3
    Flacharzt
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    jenseits von gut und böse
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    .....
    Geändert von milz (23.08.2023 um 18:28 Uhr)



  4. #4
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Sieht alles richtig aus, bzw. ich mache es genauso.
    Du kannst ja davon ausgehen, dass ab 55.000 € Jahreseinkommen der Grenzsteuersatz 42% beträgt.
    Wenn du also 500€ für ein Gutachten bekommst, ist mit Steuern von etwa 210 € zu rechnen.

    Fahrtkosten zu Gutachten habe ich persönlich beim Finanzamt nicht angegeben.



  5. #5
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Im Prinzip kannst du die Fahrtkosten angeben, musst dann aber auch die Erstattung des Gerichts als Einnahmen deklarieren. Lohnt sich nur wenn du den Nachweis gebracht hast, dass deine tatsächlichen km Kosten höher sind und du deshslb einen höheren km Satz geltend machen kannst.



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