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Hallo alle zusammen,
Ich beschäftige mich heute mit meiner Steuererklärung. Vergangenes Jahr habe ich durch Gutachten mit ein bisschen was hinzuverdient. Normalerweise habe ich bislang immer wieder gut etwas vom FA zurückbekommen, aktuell müsste ich hingegen fast das sonst übliche ans FA nachbezahlen.
Kann das sein?
Ich habe die Gutachterliche Tätigkeit als Freiberufliche Selbstständigkeit gewählt, Klein-Unternehmer Regelung, d.h. keine Umsatzsteuer. Und dann Gewinn-Überschussrechnung. Stimmt das so?
Macht es eigentlich einen Unterschied, ob ich meine Fortbildungskosten bei meinem
Hauptberuf oder dann bei der gutachterlichen Tätigkeit eintrage?
Kann ich eigentlich die Fahrten zum Gutachten steuerlich absetzen- die werden ja vom Gericht erstattet?
Fragen über Fragen- es nervt echt. Wie macht ihr es denn?
Grüsse