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Thema: Impfpflicht

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Hausrecht ist Hausrecht. Das gilt auch fürs DRK. Wenn Supermärkte oder andere Läden auf die Idee kommen nur noch Geimpfte rein zu lassen, wäre das auch rechtens. Öffentlicher Raum bzw. behördliche Bereiche ist das wieder was anderes.
    Sehe ich genauso.



    Zitat Zitat von Thomas24 Beitrag anzeigen
    "Frau Meyer, Sie sind schwanger und bislang ungeimpft? Oh, das ist aber irgendwie blöd für Sie ...herzlichen Glückwunsch, alles Gute für Sie -und da ist die Tür..."��

    "Herr Schmidt, Sie haben eine Kontraindikation zur Impfung? Das ist auch bedauerlich... Auf Wiedersehen" ��
    Das wirkt auf mich wie ein kontraproduktives schwarz-weiß-Denken.
    Schwangere dürfen geimpft werden, wenn sie zusammen mit dem Impfarzt (in Impfzentren, zumindest dort wo ich arbeite, bisher jedoch nicht) zu dem Entschluss kommen, dass die Impfung, z.B. bei Vorerkrankungen der Schwangeren, dringend indiziert ist.
    Und als Kontraindikation gibt es nur eine Allergie gegen Polyethylenglykol und Abkömmlinge davon. Also so gut wie null Kontraindikationen.
    Deine beiden Argumente sind also nicht dazu geeignet, die Impfpflicht durch die Hintertür als nicht umsetzbar zu deklarieren.



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  2. #12
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Dann das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Tatsache, dass die Impfstoffe weiterhin nicht vollständig zugelassen sind.

    Das Hausrecht bleibt davon unberührt.



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  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Christoph_A Beitrag anzeigen
    Da kommt wieder so ein bisschen totalitäre Grünendenke durch....Wenns irgendwie nützt, soll der Mensch zu seinem Glück notfalls gezwungen werden.
    Totalitäres Denken kam nie so richtig außer Mode. Nur bei den Grünen schimmert es halt immer so ein bisschen offensichtlicher unter der Oberfläche durch als bei den anderen. "For the greater Good usw..."


    Zitat Zitat von Kackbratze Beitrag anzeigen
    Dann das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Tatsache, dass die Impfstoffe weiterhin nicht vollständig zugelassen sind. Das Hausrecht bleibt davon unberührt.
    Eben. Solange wir in einer freiheitlichen Gesellschaft leben, in der das Recht auf körperliche Unversertheit gilt, gibt es auch das Recht, sich persönlich gegen eine Vakzination zu entscheiden. Warum nicht.


    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Deine beiden Argumente sind also nicht dazu geeignet, die Impfpflicht durch die Hintertür als nicht umsetzbar zu deklarieren.
    Ich sehe die Impfpflicht durch die Hintertür nicht als nicht umsetzbar an.
    Ich bezweifle vielmehr, dass eine Impfpflicht überhaupt geboten ist, sobald ein Großteil der Bevölkerung durchgeimpft wurde. Wer nicht möchte, muss auch nicht. Wer im Rahmen seines Hausrechts anders entscheiden möchte, bitteschön.



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  4. #14
    Banned
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    Es siegt das Recht, das mehr wiegt. Das Hausrecht dürfte deutlich weniger wiegen, als das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Ich glaube deshalb nicht, dass das verfassungsmäßige Recht auf ebendiese Selbstbestimmung durch einen Verweis aufs Hausrecht ausgesetzt werden kann. Interessant dürfte es eher werden, wenn das DRK sich auf den Schutz anderer Mitarbeiter und der zu impfenden Personen beruft; da sieht die Abwägung nicht so trivial aus.



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  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen
    Interessant dürfte es eher werden, wenn das DRK sich auf den Schutz anderer Mitarbeiter und der zu impfenden Personen beruft; da sieht die Abwägung nicht so trivial aus.
    Ich verstehe die Entscheidung des DRK in diesem konkreten Fall- es wäre auch etwas merkwürdig als ungeimpfter Kollege selbst Impfungen zu verabreichen.

    Eine generelle Impfpflicht in der allgemeinen Bevölkerung durchsetzen zu wollen- ob offiziell, oder durch die Hintertür- hingegen, sehe ich sehr kritisch.



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