teaser bild
Ergebnis 1 bis 3 von 3
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von papillon92
    Mitglied seit
    01.07.2013
    Ort
    Homburg
    Semester:
    10
    Beiträge
    156
    Hallo ☺️

    Ich habe eine etwas spezielle Frage: ich studiere momentan im klinischen Abschnitt und bin im Mai Mutter geworden. Neben dem Studium habe ich eine Teilzeitstelle in der Pflege, davon ausgehend erhalte ich jetzt Elterngeld.

    Im September mache ich meine erste Famulatur in einer Hausarztpraxis in Rheinland-Pfalz. Dort gibt es durch die KV eine Förderung von 500€ pro Monat im ambulanten Bereich.

    Soweit ich das verstanden habe ist das ganze steuerfrei. Weiß jemand, ob diese Förderung mit dem Elterngeld verrechnet wird, oder ob das Geld wie etwa bei Ehrenamt-Aufwandsentschädigungen außen vor läuft?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    zurück in der Berufswelt
    Mitglied seit
    15.07.2010
    Semester:
    Kinder Kuschelzeit
    Beiträge
    1.656
    Am Besten bei der Elterngeldstelle nachfragen.
    Ich fürchte aber, es wird angerechnet wenn du es angibst.
    Mein Mann hatte in der Elternzeit neun Stunden pro Woche gearbeitet und das ist dagegen gerechnet wurden.
    Wie das aktuell ist, kann ich dir leider nicht beantworten.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    06.03.2017
    Ort
    Mudderstadt
    Semester:
    Fertig
    Beiträge
    212
    Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs

    Ich befürchte auch, dass es angerechnet wird.
    Im Zweifel beim Sachbearbeiter nachfragen, allerdings würde ich da erstmal schön im Konjunktiv bleiben. Man kann auch den Bezug des Elterngeldes unterbrechen. Dazu einfach die Elternzeit einen Monat verlängern, für einen Monat kein Elterngeld beantragen, in diesem Monat das Geld von der KV bekommen-dann wird das nicht angerechnet.
    Fallstrick: Es gilt das Zuflussprinzip, heißt das Einkommen wird in dem Monat angerechnet in dem du es erhältst, nicht für den Monat in dem du die Leistung erbringst. Das wäre bspw. in meinem Fall bei der KV Brandenburg eine Herausforderung gewesen, da habe das Geld 3-4 Monate später erhalten.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook