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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Zusammen,
    Ich habe ein doch eher selteneres Problem.
    Ich möchte dieses Wintersemster beginnen Medizin zu studieren, und habe mit meinem Abi un TMS-Ergebnis auch gute Chance auf einen Studienplatz.
    Im Bewerbungsverfahren bei hochschulstart musste ich die Unterlagen (beglaubigte Kopien etc) per Post einsenden. Obwohl ich den Brief per Einwurf-Einschreiben aufgegeben habe, ist er erst 10 Tage später von der Post ausgeliefert worden. Somit war ich, trotz pünktlich Absenden, außerhalb der Frist und habe erstmal den vorläufigen Ausschluss erhalten.
    Hochschulstart zeigt sich leider total verständnislos und ist der Meinung, ich würde die Verantwortung für den pünktlichen Eingang selbst tragen. Aber sie können ja kaum verlangen, dass alle den Brief persönlich in Dortmund einreichen.
    Jetzt überlegen ich es mit einer Klage, da ich an dem späten Eingang ja keine Schuld trage, und mir eigentlich gar nicht vorstellen kann, dass ich jetzt deswegen schon wieder warten muss.
    Kennt jemand anderes vielleicht diese Situation, und hat auch Klage eingereicht, möglicherweise sogar erfolgreich?
    Oder hätte jemand eine Idee an wen man sich da noch wenden könnte?

    Es wäre echt toll, wenn mir jemand helfen kann
    Liebe Grüße



  2. #2
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    Soweit ich weiss, hat hochschulstart selbst davor gewarnt, nicht mit Einschreiben zu versenden, weil das die Ankunft verzögern könnte.
    Bin kein Anwalt, hab aber 7 semester Jura studiert. Im BGB gibt es 3 verschiedene Schuldformen, Hol-, Bring- und Schickschuld. Wenn Hochschulstart sagt, die Unterlagen müssen rechtzeitig eintreffen, ist der Leistungs- und Erfolgsort derselbe (Bringschuld): Die Postadresse von Hochschulstart. Was für einen Klagegrund siehst du in deinem Fall?



  3. #3
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    Ich glaube nicht, dass du da viel machen kannst. Wenn du eine Prüfung verpasst, weil auf dem Weg dahin der Zug ausgefallen ist, gilt es ja dennoch als unentschuldigter Fehlversuch, auch wenn es eigentlich nicht deine Schuld war.

    So blöd es ist, aber das Risiko liegt beim Absender und die Post haftet nicht für eine verspätete Zustellung. Wenn du nicht einen speziellen Expressversand mit garantiertem Zustellungsdatum hattest, sondern ein einfaches Einschreiben, sehe ich schwarz, zumal 10 Tage jetzt nicht allzu verspätet sind. Außerdem würde eine (sehr wahrscheinlich nicht erfolgreiche) Klage gegen die Post lediglich einen geringen Schadensersatz bringen, mehr aber auch nicht, und das auch nur unabhängig von deiner Bewebrung bei Hochschulstart. (siehe dazu auch: https://www.paketda.de/news-einschre...denersatz.html)

    Denn was dich vermutlich mehr interessiert: Gegenüber Hochschulstart kannst du leider selbst mit einer Klage nichts geltend machen. Die haben die Frist gesetzt und wenn die Unterlagen da nicht da waren, hast du die halt verpasst und wirst vom Verfahren ausgeschlossen (und da ist es absolut egal, aus welchem Grund die Unterlagen zu dem Zeitpunkt nicht da waren oder wessen Schuld es war). So hart es klingen mag, aber es ist absolut legitim, dass Hochschulstart da kein Verständnis oder Kulanz zeigt.

    Das einzige was dir wohl übrig bleibt ist nochmal zu warten und beim nächsten Mal die Unterlagen nicht zu knapp vor der Frist einzusenden, bzw. persönlich in Dortmund vorbeizubringen, wenn du auf Nummer Sicher gehen willst.
    Geändert von Limab (20.07.2021 um 00:32 Uhr)



  4. #4
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    Puh ärgerlich. Ich würde mich an deiner Stelle darauf einstellen zum SS 22 anzufangen. Wüsste nicht gegen wen du wofür Klage einreichen könntest. Bis Oktober, zum pünktlichen Studienbeginn, wird das nix.

    Ich war letztes Jahr in der Situation, dass meine mit Einschreiben Einwurf abgeschickten Unterlagen nicht im LPA angekommen sind, was ich durch die Sendungsverfolgung nachvollziehen konnte. Mein Nachforschungsantrag bei der Post wäre erst Wochen nach der Frist abschließend bearbeitet worden, so dass ich dann schlussendlich bis zwei Wochen vor Ablauf der Frist gewartet hab und dann mit dem LPA Kontakt aufgenommen hab. Derzeit waren Ämter und Dekanat wegen der Pandemie nicht für persönliche Vorsprachen geöffnet und die Beschaffung sämtlicher Unterlagen plus erneute Zustellung durch die Post wäre knapp geworden. Auch wenn es dir nicht mehr hilft, aber ich möchte alle ermutigen bei drohender Fristversäumnis mit der empfangenden Stelle frühzeitig Lösungsmöglichkeiten abzusprechen, das geht sogar mit einem Amt.



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