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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    22.07.2021
    Beiträge
    1
    Hallo,

    ich habe folgende Frage zu meiner Datenerhebung:
    Der Plan ist, dass mein Betreuer einen zufällig ausgewählten Teil meiner ausgewerteten Fälle ebenfalls anschaut und man dann die Übereinstimmung der Ergebnisse testet. Also sozusagen eine Interrater-Reliabilität, bloß dass die zweite Person eben nicht alle Daten abdeckt.
    Nun ist meine Frage, wie man bestimmen kann, wie viele Fälle mein Betreuer stichprobenartig anschauen muss, um eine repräsentative Kontrolle zu haben.

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe!



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    17.06.2020
    Beiträge
    1
    Hallo Lana,

    deine Frage kann ich jetzt nicht direkt beantworten, aber würde das für dich und deine Dissertation überhaupt einen Unterschied machen?
    Es gibt ja nicht gerade wenige Arbeiten, bei denen der/die Doktorand/in bei der Datenerhebung quasi gar nicht korrigiert wurde, oder bei denen deutlich mehr als 2 Personen an der Datenerhebung beteiligt waren.

    Aber zur Information: bei mir wurden 25% korrekturgelesen, im Anschluss haben wir über systematische Fehlerquellen gesprochen.

    Liebe Grüße, Sarah



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