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  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich denke, Nefazodon meinte, dass es nicht selten sinnvoll ist, eine über die vom Klinikum angebotene Berufshaftpflicht hinaus zu haben. Die sind nicht selten nämlich ziemlich auf Kante genäht. Und es kostet recht wenig, das aufzustocken. Gerade für Studenten.
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  2. #7
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    Zitat Zitat von Heerestorte Beitrag anzeigen
    Nein, natürlich nicht. Ne private UV lohnt sich eh nicht und würde ich mir auch nie holen.
    Ich finde dein Posting (auch wenn es eh informativ ist) eh etwas "overkill" auf die Frage des TE.
    Hätte gereicht "Ja, ist versichert über die Uni/BG-lich, weil Studierendenstatus."

    Außerdem: Wieso sollte eine private BHV haften, wenn gegen das AZG verstoßen wird, wenn es die normale BHV nicht tut, die man im Status eines Studierenden eh hat?

    Und vor allem sagst du oben:


    Was die Berufshaftpflicht angeht: Da bist Du genauso gut oder schlecht abgesichert, wie jeder andere Famulant, und die Absicherung hängt nicht an deiner Arbeitszeit. Bei Interesse einfach mal im Klinikum fragen, welche Absicherung besteht.
    hier aber dann:

    Eine eigene Berufshaftpflicht dagegen kann sehr sinnvoll sein und ist für Studenten günstig zu haben (Achtung Kündigungsfristen beachten!). Hier kann es sich lohnen beim Marburger Bund anzufragen.

    Wat denn nu?
    Verstehe deinen Post irgendwie nicht?

    Edit: Ich glaube, ehrlich gesagt, dass wir uns teilweise missverstehen, weil Du hier
    Zitat Zitat von Heerestorte
    Wieso sollte eine private BHV haften, wenn gegen das AZG verstoßen wird, wenn es die normale BHV nicht tut, die man im Status eines Studierenden eh hat?
    zwei Sachen durcheinander wirfst, die nicht zusammen gehören.

    Erstens: Die BHV (=Berufshaftpflicht) und ob sie einen schützt oder nicht hängt nicht von der Arbeitszeit ab. Von der Frage der Arbeitszeit und vom AZG hängt ab ob die gesetzliche Unfallversicherung einspringt oder nicht. (Die gesetzliche Unfallversicherung haftet nur, wenn die Überstunden dokumentiert sind UND es dadurch nicht zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz kommt)
    Das, -BHV und UV- sind aber zwei unterschiedliche Themen und zwei unterschiedliche Versicherungen.

    Zweitens: In den von dir zitierten beiden Aussagen von mir sehe ich keinen Widerspruch.
    Ich glaube die wenigsten Famulanten machen sich darüber Gedanken, wie sie während einer Famulatur haftungsrechtlich versichert sind. Und das zu unrecht, weil man sich darüber Gedanken machen sollte.
    Erster Ansprechpartner in Haftpflichtfragen sollte immer der direkte Arbeitgeber sein. Bei Medizinstudenten in Pflichtpraktika kommt aber verkomplizierend dazu, dass auch die Universität eine Rolle spielen *könnte* (Cave: nicht muss). Also sind die ersten Ansprechpartner in dieser Frage das Krankenhaus an dem man gerade eingesetzt ist und das Studiendekanat. Vielleicht besteht ja eine ausreichende Haftpflichtversicherung über einen der beiden? Das kann ich nicht wissen. Sicher ist das aber auf keinen Fall und ich würde mich nicht blind darauf verlassen.

    Wenn von dieser Seite aber kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, oder man Zweifel hat, (Edit: Feuerblick hat es oben geschrieben, Versicherungen durch den AG können auch mal "auf Kante genäht sein") kann man sich ja an den Marburger Bund wenden....da die BHV für Studenten kostenlos ist....so what?

    Edit: Und diese Aussage , sorry,
    Zitat Zitat von Heerestorte
    Hätte gereicht "Ja, ist versichert über die Uni/BG-lich, weil Studierendenstatus."
    stimmt eben so nicht!

    Wie sich aus meinen Ausführungen dazu ergibt und wie ich versucht habe darzustellen, ist der TE in den Überstunden eben *nicht* *automatisch* durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, siehe oben!
    Geändert von Nefazodon (30.07.2021 um 14:03 Uhr) Grund: Nach nochmaligem Lesen am Ende des Posts einen Satz zur Verdeutlichung der situation in der gesetzlichen UV angefügt



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