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Ich denke, Nefazodon meinte, dass es nicht selten sinnvoll ist, eine über die vom Klinikum angebotene Berufshaftpflicht hinaus zu haben. Die sind nicht selten nämlich ziemlich auf Kante genäht. Und es kostet recht wenig, das aufzustocken. Gerade für Studenten.
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
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Verstehe deinen Post irgendwie nicht?
Edit: Ich glaube, ehrlich gesagt, dass wir uns teilweise missverstehen, weil Du hier
zwei Sachen durcheinander wirfst, die nicht zusammen gehören.Zitat von Heerestorte
Erstens: Die BHV (=Berufshaftpflicht) und ob sie einen schützt oder nicht hängt nicht von der Arbeitszeit ab. Von der Frage der Arbeitszeit und vom AZG hängt ab ob die gesetzliche Unfallversicherung einspringt oder nicht. (Die gesetzliche Unfallversicherung haftet nur, wenn die Überstunden dokumentiert sind UND es dadurch nicht zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz kommt)
Das, -BHV und UV- sind aber zwei unterschiedliche Themen und zwei unterschiedliche Versicherungen.
Zweitens: In den von dir zitierten beiden Aussagen von mir sehe ich keinen Widerspruch.
Ich glaube die wenigsten Famulanten machen sich darüber Gedanken, wie sie während einer Famulatur haftungsrechtlich versichert sind. Und das zu unrecht, weil man sich darüber Gedanken machen sollte.
Erster Ansprechpartner in Haftpflichtfragen sollte immer der direkte Arbeitgeber sein. Bei Medizinstudenten in Pflichtpraktika kommt aber verkomplizierend dazu, dass auch die Universität eine Rolle spielen *könnte* (Cave: nicht muss). Also sind die ersten Ansprechpartner in dieser Frage das Krankenhaus an dem man gerade eingesetzt ist und das Studiendekanat. Vielleicht besteht ja eine ausreichende Haftpflichtversicherung über einen der beiden? Das kann ich nicht wissen. Sicher ist das aber auf keinen Fall und ich würde mich nicht blind darauf verlassen.
Wenn von dieser Seite aber kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, oder man Zweifel hat, (Edit: Feuerblick hat es oben geschrieben, Versicherungen durch den AG können auch mal "auf Kante genäht sein") kann man sich ja an den Marburger Bund wenden....da die BHV für Studenten kostenlos ist....so what?
Edit: Und diese Aussage , sorry,
stimmt eben so nicht!Zitat von Heerestorte
Wie sich aus meinen Ausführungen dazu ergibt und wie ich versucht habe darzustellen, ist der TE in den Überstunden eben *nicht* *automatisch* durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, siehe oben!
Geändert von Nefazodon (30.07.2021 um 14:03 Uhr) Grund: Nach nochmaligem Lesen am Ende des Posts einen Satz zur Verdeutlichung der situation in der gesetzlichen UV angefügt