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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Sehr interessanter Thread, das wusste ich alles nicht.

    Da wird der unbezahlte Urlaub ja zu einem durch den Arbeitnehmer teuer bezahlten Urlaub.



  2. #12
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von morgoth Beitrag anzeigen
    Da wird der unbezahlte Urlaub ja zu einem durch den Arbeitnehmer teuer bezahlten Urlaub.
    Ja, das wurde mir heute Nacht bei der weiteren Recherche auch klar, zumindest was die Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherung betrifft!!

    Ich versuche heute nochmal das Versorgungwerk zu erreichen. Wenn man dort immerhin den Mindestbeitrag zahlen könnte, wäre man mit "nur" knapp über 1000€ pro Monat (Krankenkasse, Pflegeversicherung, Versorgungswerk) raus.

    Die Arbeitslosenversicherung ist der nächste Punkt, der mich grübeln lässt. Dort kann ich ja wohl als Nicht-Selbständiger nicht freiwillig einzahlen, also ab Monat 2 keine Beiträge mehr - wenn ich es richtig verstehe.
    Welche Nachteile ergeben sich dadurch, falls zB. unvorhergesehen meine Klinik nächstes Jahr pleite geht?

    Überlege zudem auch, ob ich den Antrag auf Befreiung bei der DRV schon vorziehe und nicht erst ab 1.11., sondern schon ab 1.9. beantrage, falls ich doch bei meinem Stammarbeitgeber reduziert wieder einsteige.

    Ich hätte nicht damit gerechnet, dass es so kompliziert wird, da ich wie gesagt von den Mindestbeiträgen ausgegangen war...
    Geändert von Moorhühnchen (05.08.2021 um 10:49 Uhr)
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  3. #13
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Ich antworte mir hier jetzt mal selbst.

    War ganz überrascht, dass ich gerade mit einer Durchwahl von einer alten Mitteilung des Versorgungswerks jemandem im 3. Versuch erreichen konnte.... zuvor immer nur Freizeichen und keiner ging ran oder zuletzt die Bandansage, die Telefone seien nur bis 12 Uhr besetzt. *huuuust*

    Fazit 1: bei unbezahltem Urlaub kann man zwischen Mindestbeitrag (aktuell 132,06€) wählen oder freiwillig mehr zahlen, zB. den Durchschnittssatz der letzten 12 Monate.

    Voraussetzung: die Bescheinigung des Arbeitgebers über den unbezahlten Urlaub und eine formlose Mitteilung, welchen Wunschbeitrag man zahlen möchte.


    Auch die Krankenkasse hat nochmal die 923,97 € (berechnet anhand der Beitragsbemessungsgrenze, also Maximalbeitrag) für den ersten Monat des unbezahlten Urlaubs bestätigt, ab dem 2. Monat ist es möglich den Mindestbeitrag von 202 € zu zahlen, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen.

    Ich überlege nun, welche Arzttermine ich alle in den September legen kann...


    Fazit 2: ab Urlaubsmonat Nr. 2 erwarten mich Beiträge in Höhe von 334 €/Monat (Versorgungswerk + KK + PV).

    Ob das mit der Arbeitslosenversicherung jetzt relevant ist...
    Geändert von Moorhühnchen (05.08.2021 um 11:25 Uhr)
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  4. #14
    Administrator Avatar von Brutus
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    AV ist ein Pflichtbeitrag, den der AG für Dich mit Deinem Entgelt bezahlt. Darum musst Du Dich gar nicht kümmern.
    Den Rest wußte ich auch noch nicht, aber interessant, wenn auch wegen PKV für mich nicht relevant.
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  5. #15
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    AV ist ein Pflichtbeitrag, den der AG für Dich mit Deinem Entgelt bezahlt. Darum musst Du Dich gar nicht kümmern.
    Kein Entgelt, keine Arbeitslosenversicherung. Und offensichtlich keine Möglichkeit freiwillig einzuzahlen.
    Frage ist nur, ob mir die maximal 2 Monate ohne Beiträge irgendwie schaden könnten, wenn ich die letzten Jahre eingezahlt habe. Vermutlich nicht....
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