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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich bin Assistenzarzt in der Chirurgie und die Arbeitsbedingungen sind seit meiner Anstellung immer schlechter geworden, da immer mehr Stellen unbesetzt bleiben und wir alle so 10-15 Dienste im Monat machen müssen.
    Gut, die Stellen müssen besetzt werden, da kann ich selber grade nichts dran ändern - aber zwei Fragen:

    -Gibt es einen Zeitraum, wann der Arbeitgeber "gezwungen" ist, sich um Ersatz zu kümmern?

    -In unserem System beginnt ein Nachtdienst um 19:00 bis 8:00, ein anderer von 15:30 bis 08:00 Uhr. Bei dem ersten Nachtdienst sieht das Dienstmodell von der Arbeitszeit vor:
    -Arbeit von 19:00-23:30 Uhr + 7:00-8:00 Uhr --> insgesamt macht man also 5,5 h und somit 2,5 Minusstunden pro Nachtdienst! Ist das rechtmäßig? Die restliche Zeit ist nämlich nur Bereitschaft. In der Realität sehen die Nächte allerdings so aus, dass man fast immer durcharbeitet (oder mal 1-3 h schläft, selten).

    Vielen Dank im voraus,
    Liebe Grüße



  2. #2
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Welcher Tarifvertrag gilt? Im VKA und Unitarifvertrag sind eigentlich 4-5 Dienste als Maximum pro Monat angegeben. 10-15 Dienste sind damit ganz sicher nicht vereinbar. Würde damit mal zum Marbuger Bund gehen und mich beraten lassen. Die sind die Experten dafür.



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Je nach Tarif unterschiedlich, für die meisten gelten zwischenzeitlich 4-5 Dienste pro Monat (soviel ich weiß im Durchschnitt auf 6 Monate bezogen). Bei dir gibt es gleich mehrere Probleme: 1. die Zahl der Dienste ist zu hoch. 2. Die Arbeitsbelastung in der Zeit der Bereitschaft ist zu hoch (darf maximal 49% der Zeit sein). 3. Die BD-Zeit sollte bei der Belastung zu nahezu 100% Arbeitszeit anerkannt werden (höchste BD-Stufe) und damit dürften eigentlich fast keine Minussstunden anfallen.

    Ich kann dir auch nur raten vorab mal zum Marburger Bund zu gehen, dich beraten zu lassen und dann mit den Infos die du hast auf deinen Arbeitgeber zugehen. Die Frage ist ja auch ob dein Chef gerne Stellen besetzen würde und niemanden findet, oder ob die die Situation absichtlich ausnützen. Ehrlicherweise ändert sich in den meisten Fällen aber nur etwas, wenn eine Anzeige gestellt wird und tatsächlich das Regierungspräsidium zur Prüfung ins "Unternehmen" kommt, Strafen verhängt etc. Sowas ist langwierig, häufig auch nicht erfolgreich. Als Arbeitnehmer bleibt einem meistens nur das Mittel der Kündigung.



  4. #4
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    Normalerweise wird doch die höchste Stufe BD inzwischen wie volle Arbeitszeit angerechnet oder?

    Werden die BD Zeiten ausbezahlt oder auf das AZ-Konto gutgeschrieben. Letzteres sollte dann ja nicht zu so vielen Minusstunden führen.

    Gibt es jemanden direkt in eurer Abteilung, der die Dienste im Zeiterfassungssystem hinterlegt? Der kann das möglicherweise selbst so ändern, dass die BD Stunden auf dem AZK gutgeschrieben werden ohne dass Personalabteilung o.ä. involviert werden muss.

    Wenn die ganze Nacht als normale Arbeitszeit gerechnet wird, muss das ganze System auf Schichtdienst umgestellt werden und das ist oft auch seitens der Ärzte nicht gewünscht. Da ist die Regelung, dass ein Teil als BD in höchster Stufe gerechnet wird an sich gar nicht unbedingt schlecht, ihr müsst halt wie gesagt nur schauen, dass die BD-Zeit gutgeschrieben und nicht ausbezahlt wird. Wird bei uns auch so gehandhabt, obwohl wir nachts immer durcharbeiten.
    Geändert von GelbeKlamotten (16.08.2021 um 20:24 Uhr)



  5. #5
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Wie arbeitet der Nachtdienst denn an den Tagen vor und nach dem Dienst?
    8-17, dann 19-8, dann frei bis zum Folgetag?



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