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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Meiner Meinung nach wurde dieser Sachverhalt bisher tatsächlich immer falsch bewertet. Ich lasse mich aber auch gern korrigieren. Bei quasi allen Unis steht in den entsprechenden Verordnungen mehr oder weniger "Um ein Zweitstudium handelt es sich, wenn das Erststudium innerhalb der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurde." Da aber ein konsekutives Masterstudium laut Bundesfinanzhof als Erststudium gilt, ist dieses doch noch nicht abgeschlossen und daher muss man sich als Erststudent bewerben.

    Zumindest ist das der Fall wenn man sich direkt bei den Unis bewirbt. Ob das bei einer Bewerbung bei Hochschulstart anders ist, weiß ich nicht. Aber eigentlich darf Hochschulstart ja nicht die Zulassungsordnungen der Unis aushebeln, oder? Bei der Frage wie sich die Quoten zusammensetzen ist ja letztlich auch die Ordnung der jeweiligen Uni ausschlaggebend.

    Viele Grüße

    Krokodil



  2. #12
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    Der Master mag als Erststudium zählen. Aber das Medizinstudium eben nicht.



  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Krokodil97 Beitrag anzeigen
    Ich lasse mich aber auch gern korrigieren.

    Krokodil
    Sprachs und lässt sich nicht korrigieren.

    Sorry, aber da dein Bachelor ein erster Abschluss ist, zählt das Medizinstudium, welches nicht auf deinen Bachelor aufbaut, dann als Zweitstudium.
    Nur ein konsekutiver Master würde als weitere Qualifikation innerhalb deines ersten Studiums zählen...Du baust praktisch die Güte deines ersten Abschlusses aus.



  4. #14
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    Ich lasse mich schon korrigieren, nur verweist ihr ja auf keinerlei offizielle Studienordnungen, Gerichtsbeschlüsse oder ähnliches. Ihr behauptet nach einem Bachelorabschluss ist ein neu aufgenommenes grundständiges Studium zwangsläufig ein Zweitstudium - Woher nehmt ihr diese Behauptung? Hören Sagen?

    In vielen Studienverordnungen steht schwarz auf weiß geschrieben, dass man erst dann als Zweitstudent gilt, wenn man das Erststudium abgeschlossen hat.

    In diesem Gerichtsurteil vom Bundesfinanzhof

    https://www.haufe.de/steuern/rechtsp...66_329130.html

    heißt es: "Der erste berufsqualifizierende Abschluss führt daher nicht zum Abschluss der Erstausbildung, wenn er sich als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt. [...] Diese Voraussetzungen sind hier gegeben. Denn das Masterstudium des S steht in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum vorangegangenen Bachelorstudiengang. Es baut auf dem vorherigen Bachelorstudiengang auf (sog. konsekutives Masterstudium)"

    Bedeutet man hat, insofern man sich in einem konsekutiven Master befindet seine Erststudium noch nicht abgeschlossen. Und das wiederum bedeutet man darf sich nicht als Zweitstudienbewerber bewerben sondern muss sich als Erststudienbewerber bewerben!



  5. #15
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Sprachs und lässt sich nicht korrigieren.
    Schon lustig diese Arroganz über mich in der 3. Person zu sprechen, aber selbst bist du offensichtlich leider nicht mal in der Lage den Sachverhalt zu erkennen, obwohl dieser ja sogar recht eindeutig ist.



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