teaser bild
Seite 4 von 8 ErsteErste 12345678 LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 20 von 36
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    15.05.2011
    Ort
    München
    Beiträge
    5.996
    Zitat Zitat von Krokodil97 Beitrag anzeigen
    Ich lasse mich schon korrigieren, nur verweist ihr ja auf keinerlei offizielle Studienordnungen, Gerichtsbeschlüsse oder ähnliches. Ihr behauptet nach einem Bachelorabschluss ist ein neu aufgenommenes grundständiges Studium zwangsläufig ein Zweitstudium - Woher nehmt ihr diese Behauptung? Hören Sagen?

    In vielen Studienverordnungen steht schwarz auf weiß geschrieben, dass man erst dann als Zweitstudent gilt, wenn man das Erststudium abgeschlossen hat.

    In diesem Gerichtsurteil vom Bundesfinanzhof

    https://www.haufe.de/steuern/rechtsp...66_329130.html

    heißt es: "Der erste berufsqualifizierende Abschluss führt daher nicht zum Abschluss der Erstausbildung, wenn er sich als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt. [...] Diese Voraussetzungen sind hier gegeben. Denn das Masterstudium des S steht in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum vorangegangenen Bachelorstudiengang. Es baut auf dem vorherigen Bachelorstudiengang auf (sog. konsekutives Masterstudium)"
    Snz
    Bedeutet man hat, insofern man sich in einem konsekutiven Master befindet seine Erststudium noch nicht abgeschlossen. Und das wiederum bedeutet man darf sich nicht als Zweitstudienbewerber bewerben sondern muss sich als Erststudienbewerber bewerben!
    Wenn du dieser Meinung bist, dann mache das so und bewerbe dich ganz normal. Darfst auch gerne klagen, viel spaß! Sag uns dann Bescheid wie es gelaufen ist.
    Ich bin übrigens ein B.Eng. und auch über die Zweitstudiumsquote ins Medizinstudium gekommen.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #17
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    18.04.2020
    Beiträge
    1
    Beispielsweise gilt hier überall der erworbene Hochschulabschluss als Voraussetzung für ein Zweitstudium:

    https://uni-tuebingen.de/studium/bew.../zweitstudium/
    https://www.fu-berlin.de/studium/inf...itstudium.html
    https://www.uni-luebeck.de/studium/b...itstudium.html



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #18
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    04.05.2021
    Beiträge
    24
    @Krokodil97, gut gemeinter Rat: Frag doch einfach direkt Hochschulstart und/oder die entsprechende Uni, die du im Visier hast. Damit tust du glaub ich allen hier und dir selbst einen Gefallen und hast es dann schwarz auf weiß. Ich wäre allerdings an deiner Stelle vorsichtig damit, mich einfach so auf einen Erststudiumsplatz zu bewerben, wenn du eventuell doch über die Zweitstudi-Quote müsstest, denn dann könnten sie dir die Zulassung nachträglich absagen aufgrund von Falschangaben (dazu gab's früher schon Diskussionen im Forum). Viel Erfolg



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #19
    Banned
    Mitglied seit
    28.05.2021
    Beiträge
    87
    Also ich habe von Unis die Aussage bekommen, dass man sich, so lange man das Erststudium noch nicht abgeschlossen hat (und das ist seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs erst mit Abschluss des konsekutiven Masters, insofern der direkt aufgenommen wurde), als Erststudienbewerber auf andere Studiengänge bewerben darf/muss.

    Von Hochschulstart habe ich nur die Standardantwort "Nach abgeschlossenen Bachelor ist man Zweitstudienbewerber." erhalten. Das stimmt ja auch, weil man mit einem abgeschlossenen Bachelor das Erststudium regulär beendet. Aber eben nicht wenn man direkt einen konsekutiven Master aufnimmt (siehe Urteil). Es gibt keinen Grund, weshalb das bei Hochschulstart für die Medizinstudienplätze anders sein soll als bei den Unis für alle anderen Studienfächer. Beide Vergabeverfahren basieren auf den Hochschulzulassungsverordnungen der Bundesländer.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #20
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    04.05.2021
    Beiträge
    24
    Hat die Uni das mit dem konsekutiven Master wörtlich bestätigt oder nur generisch gesagt, dass man als Erststudienbewerber gilt, wenn man das Erststudium nicht abgeschlossen hat? Falls nein, frage das mal explizit nach, du kannst ihnen den Link mit dem Urteil ja mit schicken. Das wäre kurios.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook