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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
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    Danke für deine Antwort, jedoch müsste man gar nicht argumentieren, dass das Masterstudium unbedingt notwendig ist für eine bestimmte Position, um den Master als Erststudium geltend machen zu können. Im Urteil steht:

    Nicht entscheidend darf jedoch sein, ob der Masterabschluss Voraussetzung für die Erreichung des Berufsziels ist. Es muss genügen, dass das Kind die weiterführende Ausbildung für den von ihm frei gewählten Beruf als förderlich ansieht und diese Zweckbestimmung nachvollziehbar ist.

    Das was du danach argumentierst, mit dem berufsqualifizierenden Abschluss verstehe ich nicht richtig. Wie gesagt steht nirgends etwas davon, dass der erste berufsqualifizierende Abschluss ausschlaggebend ist für den Abschluss des Erststudium. Im Gegenteil, es wird sogar explizit verneint.

    Es geht ja auch gar nicht darum, dass das Medizinstudium nach dem Abschluss meines Masters kein Zweitstudium sein soll, sondern dass das Erststudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist und man sich deshalb als Erststudienbewerber bewerben darf.



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  2. #27
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    Wenn ich richtig verstehe:
    Dein Masterstudium zählt deiner Argumentation nach als Erststudium (nicht abgeschlossen), solange du nachvollziehbar argumentieren kannst, dass du den Masterabschluss als für dein Berufsziel (d.h. vermutlich etwas in BWL) zweckdienlich siehst. D.h. dein Berufsziel muss irgendetwas sein, wofür ein BWL Master nachvollziehbar was bringt, damit du jetzt noch im nicht abgeschlossenen Erststudium bist.

    Bewirbst du dich jetzt auf ein Medizinstudium als Erststudienbewerber unter dieser Argumentation, kann ich mir vorstellen, dass dein ehemaliges Berufsziel (etwas in BWL) ungültig wird, weil nicht mehr nachvollzogen werden kann, dass du dieses überhaupt noch verfolgst, weil du einen unzusammenhängenden Studiengang anfängst. Wenn dieses Berufsziel aber nicht mehr dein Berufsziel ist, wird auch die Argumentation, dass du dich noch im Erststudium befindest, ungültig, weil nicht mehr argumentiert werden kann, dass es für dein Berufsziel zweckdienlich ist. Und damit kannst du dich meiner Auffassung nach zwar evenutell auf das Medizinstudium als Erststudent bewerben, wirst aber theoretisch zu dem Zeitpunkt der Bewerbung automatisch Zweitstudent, und dann bist du eigentlich wieder in der falschen Quote, oder nicht? Und hier läufst du dann wie bereits erwähnt in die Gefahr, die Zulassung aberkannt zu bekommen, sollte die Uni oder hochschulstart anderer Meinung sein als du.

    Wenn du der Meinung bist, es so versuchen zu wollen, hab ich aber auch das Gefühl, dass du um nen Anwalt nicht herum kommst, weil augenscheinlich auch die Hochschulen dieselbe Meinung vertreten, dass du mit irgendeinem abgeschlossenen Bachelor bereits in die Zweitstudienquote musst. Forums-Meinung hin oder her

    Eine letzte Option, wo ich vielleicht ein bisschen nachvollziehen kann, was du meinst, ist wenn du ein Berufsziel findest, wofür ein BWL-Master sowie ein Medizinabschluss "förderlich" oder besser unabdinglich sind (ich bezweifle dass "förderlich" bei hochschulstart ausreicht). Denn dann wird auch mit der Bewerbung zum Medizinstudienplatz dein Berufsziel noch gültig sein. Aber wenn du so einen Job findest, kannst du es auch gleich ganz normal über das Zweitstudium machen, weil dann kriegst du auch die beruflichen Gründe anerkannt. Mir fiele da nichts ein^^

    Korrigier mich gern, wenn ich deine Argumente falsch verstehe.



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  3. #28
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    @vsutedjo du verstehst mich richtig

    Danke für den Beitrag. Das was du schreibst macht tatsächlich Sinn und ist eine echt kluge Überlegung.

    Allerdings finde ich, dass allein die Tatsache, dass ich den Master nicht abbreche sondern zu Ende mache, Grund genug ist anzunehmen, dass ich den Master für meine beruflichen Ziele als förderlich erachtete. (Und das ist ja auch tatsächlich der Fall. Als Chefarzt brauch man heutzutage BWL Kenntnisse, außerdem steht mir so auch der Weg ins Medizincontrolling offen und selbst mit eigener Praxis sind BWL Kenntnisse ja durchaus förderlich.)



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  4. #29
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    Anmerkung dazu, weil ich mit meinem derzeitigen Info-Master auch mich etwas übers Medizin-Controlling beschäftigt hatte (bei mir als beruflicher Grund für ein Zweitstudium), wenn du wirklich das Medizincontrolling als nachweisbares Berufsziel haben willst, wird es vermutlich ohne handfeste Beweise, dass du da hin willst, schwierig, und zwar egal ob du das als Argumentation als Erststudium, oder als Begründung fürs Zweitstudium nimmst. D.h. ich würde das eventuell mit entsprechenden Fächern und Praktika untermalen, wenn du kannst. Sonst wird es wahrscheinlcih wirklich schwer, es handfest nachzuweisen;) Und wie gesagt. Denk über nen Anwalt nach, wenn du es als Erststudium probierst. Oder mach es ganz einfach wie alle anderen BWL-Bachelors übers Zweitstudium. Medizincontrolling hat ja angeblich ganz gute Chancen dort



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  5. #30
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    Also ich werde bisschen mit Hochschulstart und meiner Uni rumdiskutieren und mit bisschen Glück sehen sie es so wie ich und bestätigen mir das schriftlich. Es ist wohl so, dass man dann, selbst wenn es später gerichtlich anders gesehen wird, somit auf der sicheren Seite ist. Nur wenn man sich wissentlich zu Unrecht als Erststudienbewerber bewirbt, darf man aufgrund arglistiger Täuschung bei der Immatrikulation wieder Exmatrikuliert werden.

    Da du meinen Gedankengang ja verstanden hast und du dich gerade in der gleichen Situation befindest, kannst du ja auch gern dein Glück bei deiner Uni versuchen



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