Wow, das ist echt krass.
Schließe mich den anderen an. Unbedingt einen Anwalt nehmen und Meldung an die KV! Und auch an die LÄK, damit die mal wissen, was sie da so für Ausbilder haben
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Eigentlich darf einem durch ein Beschäftigungsverbot kein Nachteil entstehen.
Es ist so wie du es gesagt hast. Der Arbeitgeber muss das Gehalt vorschießen (Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor Konzeption inkl. Zulagen, exkl. Sonderzahlungen) und bekommt dies von der Krankenkasse erstattet. Das Elterngelt berechnet sich dann ganz normal an diesem Gehalt.
Ich würde auch schnellst möglichst einen Anwalt kontaktieren und Kündigungsschutzklage einreichen. Ggf. kannst du das über die Anwälte der Gewerkschaft machen, falls du Mitglied bist.
Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht. Ist sicher auch für zukünftige Kolleg:innen interessant.
In jedem Fall alles Gute für dich und die Schwangerschaft!
Wow, das ist echt krass.
Schließe mich den anderen an. Unbedingt einen Anwalt nehmen und Meldung an die KV! Und auch an die LÄK, damit die mal wissen, was sie da so für Ausbilder haben
Danke für eure netten Nachrichten. Ein kurzes Update: habe heute morgen einen Telefontermin mit einem Arbeitsrechtsanwalt vom Marburger Bund gehabt. Auch dieser geht davon aus dass das nicht rechtens sei. Er erhebt schnell schriftlich Einspruch und ggf Klage. Er geht von einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus. Ich berichte gerne weiter. Liebe Grüße
Drücke dir fest die Daumen.
Ich hoffe, diese Praxis bekommt keine WBE mehr. Das ist ja wirklich unter aller Kanone
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Das ist ja wirklich unglaublich ich drücke dir die Daumen und schicke eine Portion gute Nerven für die kommende Auseinandersetzung!