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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
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    Es muß nur der Mindestbeitrag an das Versorgungswerk bezahlt werden, das sind monatlich ca. 200 E. Für die aktuelle Stelle wird keine Befeiung von der DRV mehr möglich sein, erst bei einem Stellenwechsel innerhalb der ersten 3 Monate nach Stellenantritt.



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  2. #32
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    Zitat Zitat von Mirale Beitrag anzeigen
    Es muß nur der Mindestbeitrag an das Versorgungswerk bezahlt werden, das sind monatlich ca. 200 E. Für die aktuelle Stelle wird keine Befeiung von der DRV mehr möglich sein, erst bei einem Stellenwechsel innerhalb der ersten 3 Monate nach Stellenantritt.
    Anscheinend ist die Normalabgabe 12% der Berufseinkuenfte des vorletzten Jahres



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  3. #33
    Flacharzt
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    Bei einer Rückerstattung werden ggf. nur die Arbeitnehmerbeiträge und nicht die Arbeitgeberbeiträge zurückerstattet. Da wäre es dann durchaus zu überlegen darauf zu verzichten und mit einer freiwilligen Zahlung von 83,70€/Monat die 5 Jahre für den Rentenanspruch vollzumachen.



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