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Das Formular der Uni Düsseldorf nennt sogar extra:
"Ein im Ausland begonnenes Studium kann dort nicht beendet und soll deshalb hier
fortgesetzt werden."
Als möglichen Grund für soziale Härtefälle.
https://www.hs-duesseldorf.de/studiu...fallantrag.pdf
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The Dark Enemy
Mit der Argumentation könnte man in einem Land mit "Kriegsgefahr" ein Studium beginnen, um dann nach 1-2 Semestern zu wechseln!?
Brennpunkte gibt es ja leider immer wieder und genügend weltweit. :-/
Und ja, die Gründe liegen in der eigenen Person. (bspw. Schwerbehinderung...)
Im Merkblatt der Stiftung findet sich zudem relativ klar unter unbegründeten Härtefallgründen: "Ein im Ausland begonnenes Studium kann dort nicht beendet und soll deshalb hier fortgeführt werden."
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The Dark Enemy
Du hast das fettgedruckte "nicht" überlesen.
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Ja, upsi hatte mich verlesen.
Scheint wohl leider nicht zuklappen
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Ich sehe da noch eine Hürde - du sagst, du hast wo anders angefangen und würdest dir die Leistung in der Ukraine anerkennen lassen, um dann nach DE zu wechseln - das würde man doch bei dem Antrag sehen, dass der "Härtefall" nur für diese Zwecke erschaffen wurde, oder habe ich einen Denkfehler?
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