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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Das ist eine interessante Frage und könnte generell für jeden interessant sein. Kann man generell "nur" Widerspruch einlegen gegen die Wertung einlegen und wird dann automatisch bei geänderten/eliminierten Fragen berücksichtigt? Oder muss man beim Widerspruch spezifisch schon Fragen nennen und wird nur bei Änderung dieser berücksichtigt?



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  2. #12
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    Laut meinen vorläufigen Informationen werden nur die Fragen berücksichtigt, die man im Rahmen des Widerspruches selber eingereicht hat. Ich werde das aber im laufe der nächsten Woche abklären.



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  3. #13
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    Hallo aus dem hohen Norden, mir fehlen auch ein paar Punkte am Bestehen und ich bin definitiv davon überzeugt, dass es einige vermeintlich richtige Fragen gibt, die definitiv falsch sind.
    Ich bin gerne bei der Recherche und Klage dabei. Liebe Grüße Kathrin



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  4. #14
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    Hallo,
    Freunde von mir haben im Herbst 21 Widerspruch wegen 1 Punkt eingereicht.
    Die Frist war 4 Wochen und sie haben sich gleich einen Anwalt geholt, der mit ihnen alles geplant hatte.
    Zuerst wurde der Widerspruch mit Quellen etc. an das LPA geschickt, welches es an das Impp weitergeleitet hat. Beim Impp wird dieser geprüft und mit Argumenten für oder gegen an das LPA zurückgeschickt. Das LPA teilt dann einem die Entscheidung mit.
    Es werden nur die Fragen berücksichtichtigt, die man selber einreicht.
    Das Hauptproblem war eigentlich, dass das Impp den Widerspruch bis zum Frühjahrsexamen 22 immernoch nicht bearbeitet hatte und man somit eh in den 2. Versuch musste. Der wurde jetzt auch glücklicherweise bestanden.
    Man sollte also schon mit dem Lernen anfangen, da so ein Widerspruch wirklich lange dauern kann. Es hängt wohl auch stark von der Menge der angefochtenen Fragen ab.
    Ich drücke euch trotzdem ganz fest die Daumen!



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    Vielen lieben Dank für deine Informationen!



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