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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    13.03.2018
    Beiträge
    1
    Hallo,

    KURZ:
    Darf man als Promotionsstudent Vollzeit als Arzt arbeiten?

    LANG:
    Ich befinde mich im PJ und möchte nach dem M3 im Herbst an der Universität Kiel promovieren. Da ich nicht dort studiere/studiert habe, muss ich mich als Promotionsstudent bis zur Abgabe dort einschreiben.
    Am 1.7.23 trete ich eine 100% Stelle als Assistenzarzt in einer anderen Stadt an und möchte parallel an der Dissertation weiterarbeiten.

    - Wie ist der rechtliche Status als Promotionsstudent?
    - Als "normaler" Student darf man nicht mehr als 20h/bzw. Vollzeit arbeiten. Wie ist das Promotionsstudent?
    - Man hat ja auch z.b. keinen Anspruch mehr auf eine studentische Krankenversicherung.
    - Meine Stelle würde sich nicht reduzieren lassen.
    - Wie lange ein Promotionsvorhaben tatsächlich dauert, lässt sich nicht sagen. Und da es zu Phasen kommen kann, in denen man vielleicht mehrere Wochen nicht weiter arbeiten kann (Werte fehlen, Doktorvater hat grad keine Zeit etc.) würde man rumsitzen ohne Geld verdienen zu dürfen.

    Vielleicht war ja jemand schon in einer ähnlichen Situation und kann davon berichten.

    Ich habe mich bereits mit dem Promotionsbüro in Verbindung gesetzt. Die Antworten stehen allerdings seit längerem aus, so das ich gerne vorab eure Einschätzung hören würde.



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    31.08.2018
    Beiträge
    1.854
    Hallo,

    KURZ: Ja, darf man.

    LANG: Dein Status als Vollzeitarbeitnehmer wird deinen Status als Promotionsstudent beeinflussen, aber nicht umgekehrt dein Status als Student deinen Status als Arbeitnehmer.

    Und da es zu Phasen kommen kann, in denen man vielleicht mehrere Wochen nicht weiter arbeiten kann (Werte fehlen, Doktorvater hat grad keine Zeit etc.) würde man rumsitzen ohne Geld verdienen zu dürfen.
    Das wird so nicht der Fall sein.

    Denn: Wieviel Du auf deiner Stelle verdienen darfst, wird durch deinen Status als Student nicht gedeckelt. In diesem Punkt musst Du dir keine Sorgen machen.

    Nur ist es so, dass Du durch den Status als Promotionsstudent keine studentischen Vorteile mehr haben wirst, weil Du zuviel verdienst. Maximal ein günstiges NRW-Ticket als Semesterticket wäre denkbar (wobei, dank des 9-Euro-Tickets ja nicht mehr notwendig).
    Du kannst aber z.B. nicht, wie Du bereits erkannt hast, die Studententarife der Krankenversicherungen nutzen. Und vermutlich kannst Du auch nicht mehr in einem Studentenwohnheim wohnen (wobei es da auf die Satzung des zuständigen Studierendenwerks ankommt).

    Also keine Sorge. Dein Verdienst und deine Arbeitsstelle wird durch deine Eigenschaft als Promotionsstudent nicht beeinflusst!

    Ich habe mich bereits mit dem Promotionsbüro in Verbindung gesetzt. Die Antworten stehen allerdings seit längerem aus, so das ich gerne vorab eure Einschätzung hören würde.
    Die sind wahrscheinlich durch die Härten der Coronapandemie und das Homeoffice *total* überlastet.
    Geändert von Nefazodon (23.05.2022 um 22:09 Uhr)



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ja, darf man. Machen ganz ganz viele Ärzte*innen nachdem sie die Uni beendet haben und in den Job starten. An vielen Unis darfst du die Doktorarbeit sogar erst einreichen sobald du das Studium beendet hast. Das läuft dann in den Monaten nach dem 3. Stex und währenddessen musst du als Promotionsstudent*in eingeschrieben sein. Und arbeitest natürlich schon. Alles völlig normal und keine Ausnahme.



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