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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo ihr Lieben,

    habe ein sehr spezielles Problem. Ich möchte gerne zum PJ die Uni wechseln und habe schon alles organisiert. An der alten Uni muss ich aber meine Doktorarbeit fertig machen, was nur geht wenn ich weiterhin immatrikuliert bleibe. Bis dahin gibt es noch kein Problem, man kann sich anscheinend ohne Probleme an zwei Unis immatrikulieren.
    Das Problem ist der Antrag vom Landesprüfungsamt Düsseldorf für das M3. Dort wird nämlich bei Uniwechsel eine Exmatrikulationsbescheinigung gefordert. Diese kann ich aber nicht beibringen, weil ich ja noch an der alten Uni immatrikuliert bin.

    Leider kann ich die Sachlage nicht klären, weil ich beim LPA Düsseldorf trotz mehrmaliger Mails und Anrufe niemanden erreiche. Hat einer von euch zufällig ne Ahnung, was das jetzt genau bedeutet. Vielleicht wird auf die Exmatrikulationsbescheinigung in einem solchen Fall verzichtet? Ist einer von euch auch diesen Weg gegangen?

    Vielen Dank!



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  2. #2
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    1.493
    Letztlich musst du das mit deiner Uni klären, weil das regional abweichen kann. Ich kenne es so, dass die Promotion über ein Promotionsstudium läuft. Das heißt, du wirst aus dem Studiengang Humanmedizin (Staatsexamen) exmatrikuliert mit entsprechender Bescheinigung, bleibst aber im Studiengang Humanmedizin (Promotion) eingeschrieben. Somit alles kein Problem.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Beiträge
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    Klasse! Danke fur Deine Antwort!



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