Zitat von
Hochschulstart
Diese auf die Besonderheiten der Bewerber*innen für
ein Erststudium bezogene Regelung wirkt sich auch für
Zweitstudienbewerber*innen aus.
• Wer nach dem 15. Januar eines Jahres das Erststudium ab-
schließt, ist bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium zu
einem Wintersemester – je nach Ablauf der jeweiligen Be-
werbungsfrist für Alt- und Neuabiturient*innen – wie ein
„Neu-Abiturient*in“ zu behandeln; es gilt also der 15. Juli
als letzter Bewerbungstermin.
• Wer vor dem 16. Januar eines Jahres das Erststudium ab-
schließt, ist bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium zu
einem Wintersemester wie ein „Alt-Abiturient*in“ zu be-
handeln; es gilt also der 31. Mai als letzter Bewerbungs-
termin.