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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
    Mitglied seit
    11.02.2008
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    zentral
    Semester:
    long time ago
    Beiträge
    3.537
    Absolut!
    Wissen macht nichts.



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  2. #12
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    09.10.2002
    Ort
    Schwarzwald
    Beiträge
    1.801
    @Lava
    Eine konvulsive Synkope ausgelöst durch das Sehen von Blut würde kein Fahrverbot nach sich ziehen, der Auslöser der Synkope sollte sich ja beim Fahren vermeiden lassen. Reflexvermittelte Synkope - nicht psychogen.



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    17.11.2016
    Ort
    Ulm
    Beiträge
    134
    Ui, Danke für die vielen Antworten!

    Ja dass es da sehr viele verschiedene Merkblätter und sowas gibt hab ich auch schon gemerkt aber jetzt ist es klar!



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  4. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von easton548
    Mitglied seit
    09.10.2022
    Beiträge
    7
    Jeder Fall ist anders, und auch der Ansatz zur Feststellung der Eignung/Ungeeignetheit ist für jede Person anders.
    Es gibt professionelle medizinische Untersuchungen, bei denen die Ärzte alle Risiken für eine bestimmte Person durchsprechen. Es ist dann Sache des Einzelnen und des Arbeitgebers, zu entscheiden, ob der Beruf geeignet ist oder nicht.



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  5. #15
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
    Beiträge
    1.890
    Zitat Zitat von easton548 Beitrag anzeigen
    Jeder Fall ist anders, und auch der Ansatz zur Feststellung der Eignung/Ungeeignetheit ist für jede Person anders.
    Es gibt professionelle medizinische Untersuchungen, bei denen die Ärzte alle Risiken für eine bestimmte Person durchsprechen. Es ist dann Sache des Einzelnen und des Arbeitgebers, zu entscheiden, ob der Beruf geeignet ist oder nicht.
    Sorry, aber das stimmt so pauschal nicht. Es gibt durchaus Beurteilungsrichtlinien, z.B. zur Fahruntüchtigkeit.
    Und selbstverständlich ist es dann eben keine Willkürentscheidung des Einzelnen oder des Arbeitgebers ob man geeignet ist oder nicht.
    Der Arbeitgeber wird in der Regel (allein schon aus versicherungstechnischen Gründen) dem Votum des Arbeitsmediziners folgen ("Gegen die Eignung für den Beruf bestehen Bedenken/Keine Bedenken".)
    Selbstverständlich sollte in einem Gespräch geschaut werden ob sich Arbeitsbedingungen dann anpassen lassen oder nicht, sodass eine Beschäftigung ohne Gefährdung möglich ist.
    Aber so, wie Du es schreibst, ist es definitiv nicht richtig.

    Ein gutes Beispiel wäre ein LKW-Fahrer, der eine Epilepsie entwickelt. Selbstverständlich kann dieser auf absehbarer Zeit nicht mehr als LKW-Fahrer arbeiten. Egal was sein Arbeitgeber dazu entscheidet.
    Anderes Beispiel: Ein Berufssoldat, der mit scharfen Waffen hantiert.
    Selbstverständlich liegt es in der sozialen Verantwortung der Arbeitgeber, in diesem Fall eine andere Einsatzmöglichkeit zu zu diskutieren und ggf. zu ermöglichen, aber die ursprüngliche Funktion/der ursprüngliche Beruf kann eben nicht mehr ausgeübt werden.



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