@Mati
du hast also auch ohne Anwalt versucht Antrag auf einstw. Anordnung zu stellen und das Gericht hat es abgelehnt, was meinst du denn mit Indiz 2 und dass dann ein Anwalt her musste, sorry bin in diesem Geschäft eine komplette Anfängering :p Bzgl. der Kosten, es steht ja überall, dass man ,um Kosten zu sparen, den Antrag/Klage zurückziehen soll, aber wann genau soll man diesen Rückzieher denn machen oder ist dieser Rückzieher nur dafür da, falls ich irgendwo anders einen Platz bekomme, dass ich halt hier meine Klage/Antrag zurückziehe, sonst muss ich aber generell dann alle 'Ablehnungs'-kosten tragen, die ja beim Antrag um einstweilige Anordnung so um die 150€ sind. Hab ich es richtig verstanden?
Also pro Verfahren sollte man mit 31€ + 150€ (Widerspruch + einstweilige Anordnung) rechnen.
Und außerdem, klagen tut man erst dann, wenn ich über den Antrag vom Verwaltungsgericht einen Platz bekomme, doch die Uni meinen Widerspruch ablehnt,richtig? Es hängt somit hauptsächlich vom Antrag ab, ob das Verwaltungsgericht eine positive Entscheidung trifft. Man ich verstehe das ganze langsam, zumindest glaub ich es