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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Nein, ein Fehltag = 8 h (Vollzeit) und 4 h = ein halber Fehltag. Normalerweise arbeitet man jeden Tag 4 h. Und dann ist es doch klar, dass man auf die doppelte Zeit PJ auch die doppelten Fehltage (für den gesamten Zeitraum) hat. Oder reden wir aneinander vorbei? Anders gesagt: alle bekommen die gleiche Anzahl an Stunden, die gefehlt werden dürfen. Hier z.B. formuliert:
    https://www.medizin.uni-kiel.de/de/s...20Teilzeit.pdf



  2. #17
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Wenn das Teilzeit-PJ in einer 5 Tagex4 Stunden-Organisation durchgeführt wird, und deshalb jedes einzelne Tertial doppelt so lange dauert, wäre tatsächlich eine Verdopplung der Fehltage (oder eigentlich „Fehlhalbtage“) fair.
    Der Vollzeit-Student hat 30 Fehltage à 8 Stunden, der Teilzeitstudent entsprechend 60 Fehlhalbtage à 4 Stunden.

    Oder andersrum (aber mit dem gleichen Ergebnis): Dem Teilzeitstudenten wird bei eintägigem Fehlen (entsprechend 4 Stunden) nur 1/2 Fehltag (von seinem 30er-Kontingent) abgezogen. Dem Vollzeitstudenten jedoch ein ganzer Fehltag.

    Wenn ihr das Teilzeit-PJ allerdings anders als 5x4 Stunden organisieren könnt, wird es (erst recht) kompliziert.
    Du solltest dir auf jeden Fall deine (detaillierte) PJ-Organisation samt Fehltagen schriftlich bestätigen lassen!



  3. #18
    agitiert Avatar von Arrhythmie
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    Jep. Das ist bei TZ immer etwas komplizierter und richtet sich einfach genau nach deinem Arbeitszeitmodell. Deine Rechnung geht nur bei 5 Tagen die Woche a 4 Stunden auf. Bei allen anderen Modellen läuft es anders.
    "Sometimes I sit quietly and wonder why I am not in a mental asylum. Then I take a good look around at everyone and realize.... Maybe I already am."






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  4. #19
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    Die Approbationsordnung definiert erlaubte Fehlzeiten in Ausbildungstagen, nicht Stunden. Halbe Fehltage gibt es darin ebensowenig wie eine Klarstellung zur Anwendung bei Teilzeit. Das heißt für mein Verständnis (kein Jurist, keine Rechtsberatung, blabla), dass Teilzeitkalkulationen Hausrezepte der LPAs sein dürften.

    Deshalb in der Tat, wie schon von den Vorschreibern angemerkt wurde, alles schriftlich geben lassen. Sachbearbeiter beim Amt können wechseln. Sachverhalte, die nicht eindeutig fixiert wurden, können später plötzlich recht ... dynamisch ... interpretiert werden.


    Fun Fact: Diese Unklarheit wird im Referentenentwurf zur neuen Approbationsordnung teilweise angegangen.

    §3 Abs. 3 S. 1 ÄApprO: "Auf die Ausbildung (...) werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon bis zu insgesamt 20 Ausbildungstagen innerhalb eines Ausbildungsabschnitts."

    §45 Abs. 4 S. 1-2 Referentenentwurf zur ÄApprO: "Auf die Ausbildung werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon bis zu insgesamt 15 Ausbildungstagen innerhalb eines Ausbildungsabschnitts oder zweier Teilabschnitte (...). Bei einer Ausbildung in Teilzeit (...) erhöht sich die Anzahl der Fehltage entsprechend."

    Der Gesetzgeber geht anscheinend in der Tat davon aus, dass ein PJ auch in Teilzeit grundsätzlich weiterhin anteilig an jedem Werktag erfolgt. Das war mir auch nicht unbedingt klar.
    Geändert von Endoplasmatisches Reticulum (10.11.2022 um 12:22 Uhr)



  5. #20
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Wobei man ja schon sagen muss, dass ein PJ-Teilzeittertial „Montags ganz, Mittwochs halb, Freitags ganz“ (oder ähnlich) tatsächlich mit geschickt gelegten Fehltagen und gesetzlichen Feiertagen dazu führen könnte, dass man die betreffende Abteilung sehr selten sehen würde.
    Ob dann noch viel übrig bleibt an „praktischen“ Erfahrungen …



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