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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Ich möchte mich demnächst in einer Praxis niederlassen und fülle gerade die Formulare aus. Niederlassungszeitpunkt wäre erst in mehreren Monaten und es ist absolut nicht sicher, ob ich dann die Praxis auch bekomme. Dennoch muss ich aus unerfindlichen Gründen bei der KV Hessen einen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen.
    Das bedeutet, dass ich mich jetzt als angestellter Arzt für einen Haufen Geld versichern muss, obwohl ich die Versicherung erst im Sommer oder auch gar nicht brauche. Missverstehe ich da was? Welchen Sinn macht denn so eine arztfeindliche Regelung?



    "Zitat aus dem Antragsformular:
    Ab dem 01.07.2021 sieht das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) gemäß § 95e SGB V den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten als vertragsärztliche bzw. vertragspsychotherapeutische Pflicht vor. Bei Stellung eines Antrags auf Zulassung, Ermächtigung oder Genehmigung einer Anstellung ist dem Zulassungsausschuss das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes nachzuweisen."



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von DevaShiva Beitrag anzeigen

    "Zitat aus dem Antragsformular:
    Ab dem 01.07.2021 sieht das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) gemäß § 95e SGB V den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten als vertragsärztliche bzw. vertragspsychotherapeutische Pflicht vor. Bei Stellung eines Antrags auf Zulassung, Ermächtigung oder Genehmigung einer Anstellung ist dem Zulassungsausschuss das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes nachzuweisen."
    Hm. Ich weiß nicht. Ich kann die Regelung, so wie sie da steht schon nachvollziehen. Wann, wenn nicht bei Antrag auf Zulassung, soll denn geprüft werden, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht?

    Du könntest ja fragen, ob Du den Nachweis über eine Versicherung auch nachreichen/später erbringen kannst....
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #3
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    Klär doch einfach mit der Haftpflicht deiner Wahl ob ein späterer Beginn und ein Sonderkündigungsmöglichkeit bei nicht antreten der Praxisstelle vereinbart werden kann... sollte eigentlich möglich sein



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