Hm. Ich weiß nicht. Ich kann die Regelung, so wie sie da steht schon nachvollziehen. Wann, wenn nicht bei Antrag auf Zulassung, soll denn geprüft werden, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht?
Du könntest ja fragen, ob Du den Nachweis über eine Versicherung auch nachreichen/später erbringen kannst....