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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Naja, die Laienrichter sollen die gesamte Bevölkerung abbilden. So zumindest ist es gedacht. Ich würde jetzt niemandem, der Anfang/Mitte 20 ist, pauschal die entsprechende Reife absprechen. Auch wenn ich mir vorstellen kann, dass so junge Bewerber tatsächlich wenig Chancen auf das Amt haben.

    Was die Frage angeht: Warum sollte die Uni sich über geltendes Recht hinwegsetzen dürfen, wenn Arbeitgeber es nicht dürfen? Bei 12 Sitzungstagen pro Jahr (im Durchschnitt), sollte da ja eigentlich wenig kollidieren bzw. zu Jahresanfang schon weitestgehend klar sein, ob man möglicherweise Veranstaltungen/Prüfungen verschieben/an anderen Tagen besuchen/absolvieren muss. Geht bei anderen Terminen normalerweise auch.

    Ich interessiere mich tatsächlich auch für das Amt, bin mir aber noch unschlüssig, ob ich mich bewerben soll.
    Die Studienordnung ist auch "geltendes Recht", nehme ich an. Da muss man dann wohl schauen, was eine höhere Rechtsposition hat. Ich sehe das wie du, nur sind unsere Meinungen ja zweitrangig, wenn sich die Uni quer stellt, das würde bedeuten man müsste ggf. klagen, was ja einen erheblichen Aufwand bedeutet für ein "Ehrenamt". Oftmals ist es ja so, dass man keine alternativen Termine wahrnehmen kann an der Uni, fehlst du 1-2x heißt es Kurs neu besuchen, im nächsten Semester, wenn das immer passiert - kann man eben paar Jahre die Kurse nicht durchziehen. Dass es praktisch auch reibungslos laufen könnte, ist möglich, vielleicht auch wahrscheinlich. Aber man muss sich ja auch irgendwie absichern.



  2. #7
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Naja, die Laienrichter sollen die gesamte Bevölkerung abbilden. So zumindest ist es gedacht. Ich würde jetzt niemandem, der Anfang/Mitte 20 ist, pauschal die entsprechende Reife absprechen. Auch wenn ich mir vorstellen kann, dass so junge Bewerber tatsächlich wenig Chancen auf das Amt haben.

    Was die Frage angeht: Warum sollte die Uni sich über geltendes Recht hinwegsetzen dürfen, wenn Arbeitgeber es nicht dürfen? Bei 12 Sitzungstagen pro Jahr (im Durchschnitt), sollte da ja eigentlich wenig kollidieren bzw. zu Jahresanfang schon weitestgehend klar sein, ob man möglicherweise Veranstaltungen/Prüfungen verschieben/an anderen Tagen besuchen/absolvieren muss. Geht bei anderen Terminen normalerweise auch.

    Ich interessiere mich tatsächlich auch für das Amt, bin mir aber noch unschlüssig, ob ich mich bewerben soll.
    Die 12 sind im Durchschnitt. Viel Spaß als Schöffe am LG im Umfangsverfahren in einer Haftsache, da wird mindestens zweimal, eher dreimal, pro Woche verhandelt und das im Regelfall den ganzen Tag lang.

    Die Rechtsprechung versteht § 45 Ia 1 Alt. 2 DRiG nicht umfassend, sondern als Sperre einer Benachteiligung ohne sachlichen Grund (BVerwG, Urteil vom 28.07.2011, 2 C 45.09, Rn 19). Wenn es jetzt einen Block von einer Woche gibt, in der man die Fehlzeiten reißt, dann wird daraus kein Anspruch daraus folgen vor allen anderen einen Wunschtermin zu bekommen. Es ist ein Schutz vor Benachteiligung ohne sachlichen Grund, kein Anspruch auf Vorzugsbehandlungen anderen gegenüber (pragmatisches Beispiel: Kinderbetreuung).
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Das Problem ist doch folgendes: Die Landesprüfungsämter sind bei der Zulassung zu den Staatsexamina sehr streng. Und dasselbe gilt in der Folge auch für die Universitäten. Was man tun muss um einen Schein zu erhalten ist i.d.R. an der jeweiligen Uni genau festgelegt und Fehltermine gibt es keine.
    So ist zumindest meine Erfahrung, die aber durch sporadische Berichte hier im Forum immer wieder bestätigt wird.

    Heißt: Fehlst Du 1 bis 2x im Kurs, gilt der als nicht bestanden/nicht absolviert. Punkt.

    Im Gesetz steht, dass man nicht grundlos benachteiligt werden darf. Aber es ist eben nicht grundlos, wenn man die vorgebenen Voraussetzungen nicht erfüllt.
    (Kein LPA wird sagen: dann war er/sie eben nicht ausreichend lange im HNO-Blockpraktikum; oder einen Tag weniger in der Famulatur....wir lassen sie/ihn trotzdem zum STEX zu....genauso die Uni).

    Wie Du schon sagst: Es kann sein, dass das alles reibungslos läuft. Aber "kann" heißt nicht "muss". Ich würde mich dem nicht aussetzen wollen...
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



  4. #9
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Die 12 sind im Durchschnitt. Viel Spaß als Schöffe am LG im Umfangsverfahren in einer Haftsache, da wird mindestens zweimal, eher dreimal, pro Woche verhandelt und das im Regelfall den ganzen Tag lang.
    Deswegen schrieb ich „im Durchschnitt“. Man muss ja nicht ans LG. Meines Wissens kann man da in der Bewerbung Wünsche äußern. In meiner Umgebung ist (zumindest in der Vergangenheit) ein Termin pro Monat am Amtsgericht die Regel gewesen.
    Natürlich gibt es immer den Worst Case und natürlich gibt es immer unflexible Unis. Aber ich würde mal meinen, dass in der Regel das alles klappt - wenn die Uni wenigstens ein wenig Entgegenkommen zeigt. Zeigt sie Schwangeren oder Müttern gegenüber ja auch. Garantien hat man natürlich nie. Und ich würde mal behaupten, dass die Uni selbst dann keine Garantien geben würde, wenn klar ist, dass jemand als Schöffe berufen wurde. Bloß nix schriftlich geben…

    Ist halt schade. Da werden Schöffen händeringend gesucht, eigentlich gibt es auch Vorgaben, dass dieses Amt ermöglicht wird (wie andere Ehrenämter auch), aber dann stehen solche Unwägbarkeiten im Weg. Kein Wunder, dass niemand solche Ehrenämter übernehmen will und dass mitnichten die Bevölkerung repräsentiert ist sondern meistens Menschen in fortgeschrittenen Berufsalter dort sitzen.

    Was passiert eigentlich, wenn jemand ohne vorherige Bewerbung als Schöffe berufen wird? Ablehnen darf er nicht… und dann? Darf die Uni ihm dann Steine in den Weg legen und ihn damit benachteiligen?
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  5. #10
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    Naja ... es gibt halt nur schwierig quantifizierbare Benachteiligungen, die sich aus der Sache selbst ergeben. Wenn ich zum Schöffen berufen werde und in einer Firma arbeite, wo ich dann öfter fehle, öfter Extrawürste brauche, öfter in wichtigen Sitzungen nicht dabei bin, eine oder zwei Wochen im Monat nicht für Dienstreisen eingeplant werden kann wegen des Amtes, wird kein Arbeitgeber mir das als Grund nennen, wenn statt mir der Kollege befördert wird. Ausbildungen haben da eine Sonderstellung, da sie gewisse Inhalte vermitteln müssen. Ist ja wie im PJ oder der Ausbildung - Krankheit ist Mist, aber wenn die vorgegebenen Zeiten nicht absolviert wurden, müssen sie eben nachgeholt werden. Dasselbe mit der Schwangerschaft.



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