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  1. #26
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Mindestens bei der ÄK-Nordrhein darf das Zeugnis bis zu 4 Wochen (28 Tage) vor Ende der endgültigen Weiterbildungszeit ausgestellt werden. Zumindest wenn es um die Anmeldung zur Prüfung geht. Es muss aber explizit drin stehen, dass dein Vertrag noch länger geht.
    Du darfst dich damit quasi im Sinne einer Vorprüfung anmelden. Sowas geht in Bayern auch. Aber zur Prüfung selbst müssen korrekte Zeugnisse vorliegen die den gesamten Zeitraum abdecken! Könnte ja sein dass du einen Tag zu wenig Weiterbildung hättest!
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  2. #27
    Registrierter Benutzer
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    In Niedersachsen kann man sich sechs Wochen vor Ende der Weiterbildungszeit anmelden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Zahlen im Logbuch ausreichend sind und im Zeugnis steht, dass man bis zum Ende der Weiterbildungszeit (oder darüber hinaus) weiterbeschäftigt wird.

    Da gibt's dann auch keine "Vorprüfung". Das ist die reguläre Anmeldung, nachgeliefert werden muss da nichts.



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