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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Ja, hatte ich.
    Früher, als ich noch fest in Nordrhein angestellt war, habe ich zusätzlich Dienste in einer Klinik in Westfalen-Lippe gemacht. Für die Ärzteversorgung W-L war es kein Problem, dass ich in Nordrhein eingezahlt habe.



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Für Honorartätigkeiten im Arztberuf braucht man ja nur irgendeinen anderen Job, wie ich es verstanden habe egal in welcher Form und in welcher Branche. Wäre auch selbstständige Arbeit akzeptiert? Also wenn man andere Formen von Tätigkeiten auf freier Basis bei anderen Kunden erledigen würde (wie Ghostwriting etc)? Dürfte ein Freelancer, z.B. ein Ghostwriter der nur einzelne Auftragsarbeiten annimmt, zusätzlich z.B. als Arzt im Kassenärztlichen Notdienst oder Notarzt tätig werden? Oder Nachtdienste in Kliniken auf Honorarbasis übernehmen?



  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Ich weiß nicht wie oft es schon in diversen Beiträgen klargestellt wurde. Honorararzt ist eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entweder als Arbeitnehmerüberlassung angestellt bei einer Agentur, Kurzzeitbeschäftigung mit Anstellung direkt bei Klinik/Praxis oder eben über Arbeitsvermittlung und Anstellung in Praxis/Klinik. Man ist nie legal selbstständig - und wird auch nicht mehr angeboten bzw. vermittelt

    Der Quatsch mit der Hauptbeschäftigung und Befreiung von der Sozialversicherungspflicht gilt nur und ausschließlich für Notarzttätigkeiten.

    Praxisvertretungen selbstständig wurde glaube ich letztes Jahr einkassiert. Aktuell ist der KV-Bereitschaftsdienst noch ein Graubereich.



  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Lakemond Beitrag anzeigen
    Ja, hatte ich.
    Früher, als ich noch fest in Nordrhein angestellt war, habe ich zusätzlich Dienste in einer Klinik in Westfalen-Lippe gemacht. Für die Ärzteversorgung W-L war es kein Problem, dass ich in Nordrhein eingezahlt habe.
    Ja, wenn man noch fest irgendwo angestellt ist, dann ist der Fall einfach. Dann scheint die bisherige Ärzteversorgung zuständig zu sein. Nur wenn man die Arbeitnehmerüberlassung über längere Zeit ausschließlich ausübt, zum Beispiel mehrere Wochen am Stück in Vollzeit, könnte es problematisch werden. Aber ich frage mich eben, ob jemand mal tatsächlich wegen ein paar Wochen oder Monaten ANÜ seine Ärzteversorung wechseln musste - und danach womöglich wieder zurück gewechselt ist. Das wäre ja furchtbar.



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