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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    24.02.2023
    Beiträge
    1
    Hallo,

    ich bin neu hier und habe eine Frage bezüglich der Abschnitte, in die man das Pflegepraktikum einteilen kann.
    Ich beginne im April mein Medizinstudium in Berlin und auf der Webseite der Charite stehen etwas unklare Aussagen zur Dauer der einzelnen Abschnitte.
    Kann man das Praktikum in 60 Tage, 15 Tage, 15 Tage einteilen? Oder muss ein Abschnitt mindestens einen Monat dauern?

    Freue mich über Rückmeldung!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.719
    Für so etwas empfiehlt es sich immer, direkt beim LPA nachzuschauen:

    https://www.berlin.de/lageso/gesundh...kel.112488.php

    Das von dir geplante Vorgehen dürfte also in Ordnung sein. Frag einfach sicherheitshalber direkt beim LPA nach.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Jul4ik
    Mitglied seit
    19.08.2016
    Ort
    Würzburg
    Semester:
    Fix und Fertig mit dem Studium
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    106
    Frag auf jeden Fall mal beim LPA nach! Bei mir waren damals nur mindestens 30 Tage zulässig. Ich hab somit 2x 45 Tage in den Semesterferien absolviert



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  4. #4
    Gold Mitglied
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    20.08.2014
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    Berlin
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    3 WBJ
    Beiträge
    499
    Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet werden. Um das in § 6 Abs. 1 ÄApprO genannte Ausbildungsziel zu erreichen, soll ein einzelner Abschnitt mindestens einen Monat dauern. Hierdurch soll die notwendige Kontinuität, Effizienz und Qualität der Ausbildung gewährleistet werden. Maximal stehen drei Abschnitte zur Verfügung; dabei darf jedoch die Mindestdauer eines Abschnitts nicht weniger als zwei Wochen (14 Kalendertage) betragen.

    Klingt doch sehr eindeutig.
    Erzähl mir nicht, wie meine Chancen stehen. (Han Solo)



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