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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Banned
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    06.02.2022
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    Zitat Zitat von Jul4ik Beitrag anzeigen
    Verlängerung der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V

    Mit einem Antrag, den du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse stellst, kannst du eine Verlängerung der Versicherungspflicht als Student in deinem Einzelfall prüfen lassen. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V hat das nur Aussicht auf Erfolg, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze rechtfertigen.
    Was willst mit deinem Posting bezwecken?
    Meine Zitate waren die Antwort auf die Behauptung des Users namens Choranaptyxis, man könne als Student nicht mehr in die PKV wechseln.
    Ich bin mir 99% sicher, es wird nicht klappen, du brauchst mir nicht das Gesetz zur Verlängerung ausführlich zitieren, die Frage ist eben, wie hat es bei dir geklappt, und nur mit paar Telefonaten?🤔
    Geändert von Kathy234 (11.03.2023 um 18:27 Uhr)



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  2. #12
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    38.371
    Meinst du nicht, dass du ein klein wenig freundlicher sein solltest, wenn du von den Leuten hier Hilfe erwartest?
    Es könnte z.B. ja auch sein, dass sich Postings überschnitten haben, eines nicht gelesen wurde oder dass man eben nicht das Posting, auf das man antwortet, zitiert. Da musst du nicht gleich so motzig werden. Bisschen Freundlichkeit hat noch nie geschadet.

    Gruß
    Feuerblick
    MediLearn-Moderatorin
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Post-M3
    Beiträge
    2.205
    Ja, ich habe mich geirrt. Mea culpa.
    Allerdings, wie Feuerblick sagte, etwas freundlicher geht es auch.
    Ich kenne einige Ü30-Studierende, die eig aus der studentischen GKV gefallen wären. Soweit ich weiß haben die das entweder mit Nebenjob und darüber versichert umschifft, oder bei der GKV erreicht weiter studentisch zu bleiben (hat notfalls 2-3 Anrufe bzw nen Widerspruch gebraucht, aber geklappt, Aurgemente Medizinstudium 6,5 Jahre Dauer, Ende absehbar, teils Wartezeit vorher, teils Ausbildung, Angehörige gepflegt etc.).
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



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  4. #14
    Banned
    Mitglied seit
    06.02.2022
    Beiträge
    217
    Sorry, ich bin manchmal ungern negativ aber freue und bedanke ich mich natürlich für jeden Rat/Hilfe.
    Also man kann ab einem gewissen Verdienst im Monat durch die Arbeit versichert werden? Aber dafür reicht ein Minijob bestimmt nicht.
    Gibt es einen bestimmten Betrag ab dem sas möglich ist?



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  5. #15
    Registrierter Benutzer Avatar von Jul4ik
    Mitglied seit
    19.08.2016
    Ort
    Würzburg
    Semester:
    Fix und Fertig mit dem Studium
    Beiträge
    106
    Zitat Zitat von Kathy234 Beitrag anzeigen
    Was willst mit deinem Posting bezwecken?
    Meine Zitate waren die Antwort auf die Behauptung des Users namens Choranaptyxis, man könne als Student nicht mehr in die PKV wechseln.
    Was war jetzt der Sinn deines Postings?🤔
    Ich bin mir 99% sicher, es wird nicht klappen, du brauchst mir nicht das Gesetz zur Verlängerung ausführlich zitieren, die Frage ist eben, wie hat es bei dir geklappt, und nur mit paar Telefonaten?🤔
    Alter Schwede, da versucht man zu helfen und wird angekakkt 🤦🏼*♀️🤦🏼*♀️🤦🏼*♀️

    Und ich habe dir bereits geantwortet, dass die zweite Beraterin mir das am Telefon bewilligt hat.
    Nimm dein Telefon in die Hand und ruf einfach deine GKV an 🤷🏼*♀️
    Da du schon 30 bist, geh ich davon aus, dass du vorher was anderes gemacht hast.. somit 2. Bildungsweg + Studium mit langer Regelstudienzeit = Vorraussetzung erfüllt 🤷🏼*♀️

    Das ist jetzt meine letzte Antwort zu dem Thema 🤐



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