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  1. #1
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    Hey,

    Also bei der Lösung E stört mich die Aussage dass es nur die Versorgung von gesetzlich Versicherten ist. Aber eigentlich ist es doch für alle geregelt oder? Warum wäre es nicht B "Berufspflichten", denn für die Überwachung der Pflichten sind sie ja auch zuständig?



  2. #2
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    Hey,

    es geht um die *kassenärztliche* Vereinigung und die ist eben nur für gesetzlich Versicherte zuständig, ebenso für ÄrztInnen mit einem Kassensitz indem sie zB die Kassensitze in Städten verteilt und so eine flächendeckende Versorgung der gesetzlich Versicherten sicherstellt.
    Die ärztlichen Berufspflichten regeln die zuständigen Ärztekammern bzw die Bundesärztekammer und die sind ja nunmal für alle ÄrztInnen gleich, ob Kasse oder Privat (zum Glück).



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