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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo. Lässt sich die Weiterbildungszeit einer Klinik durch Hospitation verlängern? Beispielsweise meine Chefärztin hätte vier Jahre Weiterbildungsberechtigung und ich würde ein Jahr an einer weiteren Klinik der Maximalversorgung hospitieren in der Zeit aber freigestellt in der ersten Klinik angestellt bleiben um dort noch Dienste zu besetzen
    . Oder ist sowas nicht zulässig?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Das Konstrukt der Hospitation funktioniert denke ich nur dann, wenn dir noch Eingriffszahlen fehlen, z.B. Belastungs-EKG oder so.
    Um Weiterbildungszeiten zu erfüllen, eignet es sich nicht, da für ein gültiges, anerkanntes Weiterbildungsverhältnis ein Weiterbildungsvertrag mit adäquater Bezahlung vorliegen muss.

    Aber ich habe auch nicht verstanden, worum es dir dabei geht? Möchtest Du einfach nur ein paar Dienste zusätzlich machen, um mehr zu verdienen? Dann kannst Du unabhängig von der Weiterbildung einen zweiten Arbeitsvertrag mit deiner alten Klinik schließen, nur für die Dienste...
    (Cave: ein zweiter Arbeitsvertrag muss dem ersten AG angezeigt werden. Cave 2: Das Geld aus dem zweiten Arbeitsverhältnis wird anders versteuert. Cave 3: Es kann Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz geben)
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #3
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Davon ab, wie kommt man denn als Klinik bitte an nur 4 Jahre WBB? Sowas kenne ich sonst nur von Praxen.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    31.08.2018
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    Ich kenne es schon für meinen bereich, dass z.B. Reha-Kliniken nur eine teilweise Weiterbildungsbefugnis haben.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Davon ab, wie kommt man denn als Klinik bitte an nur 4 Jahre WBB? Sowas kenne ich sonst nur von Praxen.
    Es gibt extrem viele Kliniken mit nicht voller WBB. Wenn man 4 statt 5 bekommt liegt es oft dran das manche Bereiche nicht abgedeckt werden. Mit der älteren WBO war es zum Beispiel auch so dass Maximalversorger in der Unfallchirurgie nicht die volle WBB hatten, weil man für das Fach U&O einfach zu wenig O anbot. Also musste man dann trotz Maximalversorger noch für 1 Jahr woandershin... Manchmal hieß es auch "volle WBB" und dann das Sternchen für Auflagen und in den Auflagen stand dass man 1 Jahr woanders hin musste.
    Und dass kleine Kliniken keine volle WBB haben sollte dir klar sein. Nimm die kleinste Kreisklitsche nebenan. Volle WBB in der Chirurgie? Macht keinen Sinn...
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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