Das Konstrukt der Hospitation funktioniert denke ich nur dann, wenn dir noch Eingriffszahlen fehlen, z.B. Belastungs-EKG oder so.
Um Weiterbildungszeiten zu erfüllen, eignet es sich nicht, da für ein gültiges, anerkanntes Weiterbildungsverhältnis ein Weiterbildungsvertrag mit adäquater Bezahlung vorliegen muss.
Aber ich habe auch nicht verstanden, worum es dir dabei geht? Möchtest Du einfach nur ein paar Dienste zusätzlich machen, um mehr zu verdienen? Dann kannst Du unabhängig von der Weiterbildung einen zweiten Arbeitsvertrag mit deiner alten Klinik schließen, nur für die Dienste...
(Cave: ein zweiter Arbeitsvertrag muss dem ersten AG angezeigt werden. Cave 2: Das Geld aus dem zweiten Arbeitsverhältnis wird anders versteuert. Cave 3: Es kann Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz geben)