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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Genau. So ist es auch bei uns in der Klinik/ZINA. Sofern ein Arbeitsunfall unter 3 Tage AU mündet, darf das jeder Arzt/Ärztin. Alles darüber, dann wurden wir aus der UCH gerufen und haben den Patienten D-ärztlich behandelt und angebunden.



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  2. #17
    unsensibel Avatar von Lava
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    Naja, nur ein D-Arzt kann ja einen D-Bericht schreiben. Aber der D-Arzt kann dann eine allgemeine Heilbehandlung draus machen. Da kann der Hausarzt dann bis zu 14 Tage tätig sein.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  3. #18
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Interessant, Lava.
    Da fällt mir direkt ein nächster Fall ein, den wir in der Praxis hatten und der vom "ich habe keine Ahnung von BG-Fällen und auch keine Lust, es zu verstehen"-Kollegen mal wieder dämlich gelöst wurde.
    Eine Frau hatte einen Wegeunfall mit dem Auto, im Rahmen dessen ihr ein anderes Auto hinten aufgefahren ist. Typisches Schleudertrauma. War auch beim D-Arzt, der sie ein paar Tage lang AU geschrieben hat. Auf einem Formular (habe es blöderweise nicht mehr genau in Erinnerung....vielleicht war es ein Formular, welches einen D-Fall zur allgemeinen Heilbehandlung runterstuft?), welches sie mitgebracht hat, als sie von uns noch ein paar Tage AU geschrieben werden wollte, stand, dass das durch den Hausarzt möglich sei. Und genau das hat oben beschriebener Kollege vehement abgelehnt und hat die Frau wieder zum D-Arzt geschickt.
    Echt ey.....mal schickt er die Leute zum D-Arzt, obwohl es nicht erforderlich ist. Mal macht er keinen BG-Fall draus, obwohl es nötig wäre.



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  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Das ist der F1000. Da kann man ankreuzen "allgemeine/ besondere Heilbehandlung" etc und Weiterbehandlung durch "XYZ" und da hat der D Arzt vermutlich euch eingetragen. Also ja, dein Kollege macht Unfug

    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    Naja, nur ein D-Arzt kann ja einen D-Bericht schreiben. Aber der D-Arzt kann dann eine allgemeine Heilbehandlung draus machen. Da kann der Hausarzt dann bis zu 14 Tage tätig sein.
    Bei uns war das wie gesagt in der zina so geregelt (ob das legal ist kp), dass quasi erst der chir. Dienst (D Arzt quasi) dann bei einem BG Fall gerufen wird, wenn die AU über drei Tage dauert. Drunter haben sonst die diensthabenden ZINA Ärzte einfach den DAB ausgefüllt bzw so wurde es von unserem D Arzt in einer Arbeitsanweisung dem ZINA Personal erlaubt.



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  5. #20
    Registrierter Benutzer
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    18
    Interessantes Thema. Wer haftet eigentlich, wenn ein BG-Fall nicht über die BG läuft, ein D-Arzt also nicht drübergeschaut hat?

    Wenn der Koch also ne Woche krankgeschrieben ist, oder Folgebehandlungen entstehen mit ggf. längerer Auszeit und hohen Kosten? Wenn das zunächst über die Krankenkasse läuft und es sich im Nachhinein rausstellt, dass es doch ein BG-Fall war? Wendet sich die Krankenkasse an den Behandler? An die zuständige BG? Was wenn diese sich querstellt? Wer "badet" den Mist dann aus? Muss der Patient, der wahrheitsgemäß alles angibt, da irgendwas befürchten? Schließlich kann man vom durchschnittlichen Bürger kaum erwarten, zu wissen, was ein BG-Fall ist, welche Konsequenzen sich daraus ergeben etc. Wenn der Arzt sagt, es sei kein Arbeitsunfall, dann muss man dem ja als (ahnungsloser) Patient normalerweise vertrauen.

    Interessant wäre halt, ob der Arzt, der das initial entscheidet, dafür haftet, falls eine Fehlentscheidung vorliegt. Falls ja, kann ich mir kaum vorstellen, wie unachtsam hier gehandelt wurde. Getreu dem Motto "ist mir eh egal, mir kann nichts passieren, muss halt der Patient ausbaden".



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