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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Ich könnte mir sogar vorstellen dass eine außerordentliche Kündigung möglich wird wenn ein essentieller Bestandteil des Arbeitsvertrages, nämlich die Weiterbildung, arbeitgeberseitig wegfällt.

    Vielleicht kann man den Arbeitgeber alternativ überzeugen einen saftigen Zuschlag zu zahlen wenn man bleibt obwohl keine Weiterbildungsermächtigung mehr vorliegt.

    Um einen Aufhebungsvertrag bitten kann man natürlich immer.



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  2. #7
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Das mit dem Aufhebungsvertrag könnte mit dem Argument, dass du keine Weiterbildung mehr erhältst, durchaus plausibel verkauft werden. Zumal dein Fach ja offenbar „wegrationalisiert“ wird mit dem Ausscheiden des Chefs.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #8
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    Deine Chefs sind zur Ausbildung verpflichtet und Du musst nicht nur auf ein WB-Zeugnis bestehen, sondern ist es Dein gutes Recht!
    Da darfst Du auch keinerlei Kompromisse machen.



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  4. #9
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    Zitat Zitat von Jochen1966 Beitrag anzeigen
    Deine Chefs sind zur Ausbildung verpflichtet und Du musst nicht nur auf ein WB-Zeugnis bestehen, sondern ist es Dein gutes Recht!
    Da darfst Du auch keinerlei Kompromisse machen.

    Ja, das werde ich auf jeden Fall tun! Evt. besteht ja noch die Möglichkeit, dass die Oberärztin da bleibt und für ein paar Monate die kommissarische Leitung übernimmt. Wisst ihr ob sie dann die letzten Monate bescheinigen darf? Gibt es da eine Übergangsregelung? Oder muss die Ermächtigung neu beantragt werden? Das würde noch für meine Entscheidungsfindung relevant sein...



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Unbedingt den alten Chef um ein Weiterbildungszeugnis und ein Arbeitszeugnis bitten!
    Zum Erstellen eines Weiterbildungszeugnisses ist er verpflichtet. Auf das Arbeitszeugnis hast Du per se kein "Recht" da zur Not auch die Personalabteilung unterzeichnen könnte, aber Du hast auf jedenfall einen guten Grund danach zu fragen.
    Das sollte dein Chef auch verstehen.

    Natürlich können auch Teilabschnitte einer Weiterbildung in einem Zeugnis bescheinigt werden. Also Du musst nicht alle Zeiten voll haben. Das ist davon unabhängig.

    Ob die Oberärztin kommissarisch ein WB-Zeugnis unterzeichnen darf, hängt davon ab. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen und den Chef um eines bitten. (Das er wie gesagt ausstellen muss)
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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