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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    ich versuche gerade grob mein Gehalt als niedergelassener ärztlicher Psychotherapeut zu berechnen.
    Mir ist nicht klar, wie genau ich da vorgehen muss.
    Nehmen wir an ich habe 100.000€/Jahr Umsatz.
    mir bekannte Abzüge sind:
    -Miete
    -Haftpflicht
    -Praxissoftware / IT
    - Sozialversicherungen (GKV, PKV, AV, müsste der Höchstbetrag sein also ca. 950€)
    - Versorgungswerk (12%?)
    - Steuern

    Auf welchen Anteil vom Umsatz muss ich Steuern zahlen? Ist der zu versteuernde Betrag der Umsatz abzüglich aller Ausgaben?
    Auf welchen Anteil muss ich die Abgabe fürs Versorgungswerk zahlen?

    Danke für Eure Hilfe.
    Geändert von pilsatorplatin (29.05.2023 um 22:18 Uhr)



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  2. #2
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    Zitat Zitat von pilsatorplatin Beitrag anzeigen
    Nehmen wir an ich habe 100.000€/Jahr Umsatz.
    Also halbtags?



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ja genau, 50-60%.



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  4. #4
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    Zitat Zitat von pilsatorplatin Beitrag anzeigen
    Auf welchen Anteil vom Umsatz muss ich Steuern zahlen? Ist der zu versteuernde Betrag der Umsatz abzüglich aller Ausgaben?
    Auf welchen Anteil muss ich die Abgabe fürs Versorgungswerk zahlen?
    Für das Einkommen von Ärzten greift an dieser Stelle die Einkommensteuer mit dem Einkommensteuergesetz. Das Finanzamt bedient sich dabei stets dem Gewinn der Praxis, um die Steuer zu berechnen. Der Gewinn einer Arztpraxis wird regelmäßig durch eine sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung festgestellt. Dabei werden die Einnahmen (Umsatz) mit den Betriebsausgaben verrechnet. Wenn Du damit keine Erfahrung hat, empfehle ich Dir dringend Dich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Zu Mal Du ja auch Steuervorauszahlungen tätigen musst. Bei einer bestehenden Praxis würde ich mich an den alten BWA orientieren. Bei einer neuen Praxis muss man das Quartalsweise dann anpassen. Umsatzsteuer kann ggf. dazu kommen, wenn man z.B. Gutachten macht. Beim Versorgungswerk kann man die ersten beiden Jahre nur den Mindestsatz von um die 400€ pro Monat zahlen. Das muss man beantragen. Ansonsten messen sich alle zuzahlendem Sozialleistungen genau wie die Steuern am Gewinn. Gewerbesteuer spielt für Ärzte keine Rolle.



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  5. #5
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    Vielen Dank, das hilft schon mal sehr. Mir geht's nur um einen Überblick, einen Steuerberater werde ich mir dann auf jeden Fall noch besorgen.
    Um nochmal in meinem Beispiel zu bleiben:
    Umsatz 100.000
    Ausgaben für Miete, Haftpflicht IT sagen wir mal 10.000.
    Bleiben 90.000 Überschuss. Darauf muss ich dann Steuer und die Sozialversicherung zahlen?
    Und für Versorgungswerk (BW) gilt 12% auf die 90.000?



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