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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    22.03.2004
    Beiträge
    2
    Guten Tag,

    Ich komme aus Jordanien. Im Jahre 2003 habe ich eine Facharztausbildung für Pathologie absolviert. Meine Facharztausbildung dauerte 6 Jahre in Deutschland.
    Nach der Facharztprüfung konnte ich keine Berufserlaubnis bekommen, da ich damals keinen privilegierten Grund hatte.

    Meine Ehefrau ist eine Bürgerin von Malta. Am 01.05.2004 tritt Malta die EU bei. Die Bürger von Malta haben das Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit uneingeschränkt vom Beginn des Beitritts an und werden den alten EU-Bürgern gleichgestellt.

    Meine Frage: Bekomme ich eine Berufserlaubnis für das Fachgebiet Pathologie nach dem 01.05.2004 als EU-Ehegatte (privilegierter Grund), oder soll ich eine Gleichwertigkeitsprüpung machen ?

    Vielen Dank



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    01.04.2004
    Beiträge
    14
    Hallo,
    ich habe vor kurzem die Prüfung für ausländische Ärzte bestanden.
    Es hat mich aber viele Nerven und Anstrengungen gekostet.
    Vor allem ist schwer, dass man nicht weiss, was genau man lernen muss, vieviel verlangt wird, aus was für Büchern man lernen muss und wie die Prüfung genau abläuft.
    Die Informationen von der Landesregierung sind sehr spärlich.
    Für alle, die, wie ich auch vorher, verzweifelt sind, und nicht mehr wissen, was sie nun glauben sollen, habe ich ausreichend Informationen (auch die genauen notwendigen Themen und Gegenstandskataloge).
    Schreibt mir bitte unter folgender Internet-Adresse:
    [email protected]
    Es wird euch dass systematische lernen sehr stark vereinfachen und ihr werdet euch anständig für die Prüfung vorbereiten können.
    Bis bald



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