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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.05.2004
    Beiträge
    2
    hey kann mir vielleicht hier jemand weiterhelfen?
    ich möchte dies jahr mein medizinstudium antreten,und hab mir gedacht,da ich soviel zeit hab kann ich ja schon einen teil des Pflegepraktikums zwischen abi und beginn des studiums ableisten.
    nun meine Frage:wird das als praktikum anerkannt auch wenn ich noch nicht an der uni eingeschrieben bin?

    wär nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet....vielen dank...
    lg s.



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von blossom
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    29.08.2003
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    Homburg
    Semester:
    1.wbj
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    44
    Hallo!
    Ich glaube aus meinem Semester haben das damals einige so gemacht.
    Also nach alter AO ging´s wohl auf jeden Fall. Wie´s nach neuer AO aussieht kann ich nicht sagen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, das die das geändert haben.
    Du musst nur aufpassen, dass du dir das Krankenpflegepraktikum auf so einem offiziellen Wisch bescheinigen lässt.
    Liebe Grüße
    blossom
    Two roads diverged in a wood and I,
    I took the one less traveled by,
    and that has made all the difference!



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  3. #3
    SchokoInMassenKonsumentin Avatar von Rübe
    Mitglied seit
    09.06.2003
    Beiträge
    390
    Ja, kannste. Einfach das Formular (findest du mit der Suchfunktion oder unter http://www.thieme.de/viamedici/ ) ausfüllen lassen, wenn oder kurz bevor du fertig bist.
    "I have not failed. I've just found 10,000 ways that won't work."
    - Thomas Alva Edison (1847-1931)-



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  4. #4
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    11.09.2003
    Ort
    da wo die Sonne aufgeht
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    Fach-Kind
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    Du musst nur drauf achten, dass du mindestens 30 Tage am Stück arbeitest, weil das sonst nicht anerkannt wird. Also bringts dir z.B. auch nichts 2,5 Monate zu arbeiten, weil du dann ja nur noch einen halben Monat übrig hast.

    Viel Spaß in der Pflege!

    Lars



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  5. #5
    Premium Mitglied Avatar von Master Tom
    Mitglied seit
    04.03.2002
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    Berlin
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    162
    Hast du dein Krankenpflegepraktikum abgeleistet und dir dieses besagte Formular ausfüllen lassen, musst du noch eine beglaubigte Geburtsurkunde beilegen und das ganze an dein zuständiges Landerprüfungsamt schicken und auf Annerkennung warten. Eigentlich ganz easy!



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