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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich habe mal eine Frage :
    1 . Wenn die Feuerwehr angerufen wird (112) und man einen Notarztwagen bestellt, dieser jedoch wieder fahren muss, weil es sich um ein Missverständniss gehandelt hat, wird dann der Anrufer zu einer Geldstrafe gebeten?

    anderer Fall:

    2. Wenn die Feuerwehr angerufen wird und man sich mit der Person am Telefon unterhält und fragt, was man machen soll weil sich zum Beispiel eine Person verletzt hat, man es selber aber nicht gesehen hat, sondern nur von anderen Leuten gehört hat, und diese Person am Telefon sagt, dass sie sicherhalthalber einen Krankenwagen vorbeischicken, sich die Person jedoch nicht schwerwiegend verletzt hat, und der Krankenwagen wieder fährt, wird dann die Person die die Feuerwehr bestellt hat auch zur Kasse gebeten (Missbrauch des Notrufes) ?

    Ich habe gelesen :

    "Jeder, der auch nur den geringsten Zweifel hat, ob eine Verletzung lebensbedrohlich sein könnte: immer Notruf über 112!" MDR.de

    Nun meine Frage ob der Fall 2 auch den Tatbestand eines Missbrauchs des Notrufes erfüllt.

    MfG Tripho



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  2. #2
    Platin Mitglied Avatar von OliP
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    Nummer 2 ist in Zweifelsfällen die absolut zu empfehlende Variante:

    1. Ruf an (Das ist prinzipiell immer ok!)

    2. Schildere dem Disponenten Dein Problem offen und ehrlich
    > nichts weglassen
    > nichts überspitzt darstellen
    > und hast du auch nur von Dritten vom möglichen Notfall
    erfahren, dann musst Du natürlich auch das erwähnen
    > bist du Dir nicht sicher ob überhaupt wirklich Hilfe nötig ist,
    dann erwähne dies !

    3. Der Disponent entscheidet aufgrund Deiner Informationen, welche Hilfe (quantitativ und qualitativ) er dir sendet und verantwortet seine Entscheidung dann auch selbst .

    Gruß OliP



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  3. #3
    Platin Mitglied Avatar von OliP
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    achja und zu 1) wegen dem Missverständnis:

    Hier ist folgendes relevant:

    Konntest Du zu dem Zeitpunkt, zu welchem du den Notruf abgesetzt hast, davon ausgehen, dass Hilfe benötigt wird?
    Wenn ja, bist du gesetzlich ja zum Handeln verpflichtet §323 Stgb!

    Stellt sich das ganze im Nachhinein als Missverständnis heraus, ist das irrelevant.

    Man ist im Übrigen nicht verpflichtet, sich von der tatsächlichen Notwendigkeit eines Notrufes im Vorfeld zu vergewissern.
    Wenn also jemand zu Dir sagt du sollst ma anrufen, sein Haus brennt gerade, dann musst Dir das nicht erst selbst betrachten , bevor du Dein Handy zückst.

    Gruß OliP

    PS: Sollte meine Antwort, die Intention deiner Frage verfehlt haben, musst Du dein "Missverständnis" nochmal näher definieren.



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  4. #4
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    Ich danke dir vielmals OliP, Sie haben mir sehr geholfen.
    Ich möchte Ihnen nochmal meinen Fall schildern :

    Wir waren im Biergarten, haben Fussball geguckt, gehen danach zu Freunden, da sollte eine Party stattfinden.

    Wir treffen dort ein, ein Teil meiner Freunde stehen unten und diskutieren mit dem anderen Teil meiner Freunde. Sie diskutieren über die Notwendigkeit einer Krankenwagens.

    Der Teil, der sich noch in der Wohnung befindet ruft vom Balkon herunter :Verpisst euch doch ihr Egosch***ne, lasst uns doch mit ihm alleine, ihr seid solche Ar*******. Dem gehts total dreckig etc.

    Ich, höre alles mit, muss mich dann noch beschimpfen lassen und greife zum Handy weil :
    1. "Dem gehts total dreckig" und alle sind draußen bzw. auf dem Balkon (wer kümmert sich eigentlich)
    2. Ich frage : Wieso ruft keiner 112 an, alle haben Angst/keine Zivilcourage, möchten lieber feiern als ihm zu helfen.

    Ich greife also zum Handy telefoniere mit dem Disponenten und frage ihn was ich machen soll. Inzwischen sind wir schon vom Ort des Rumbrüllen weggegangen, weil man so nicht telefonieren kann.
    Der Disponent sagt dass sie einen Krankenwagen vorbeischicken und ich mich dort wieder einfinden soll um den Krankenwagen entgegenzunehmen.

    Ich gehe also wieder zurück und da fährt der Krankenwagen wieder weg.

    Die Leute, die noch in der Wohnung waren kommen mir entgegen und beschimpfen mich, von wegen : Jetzt bekommt der eine Anzeige wegen Drogenmissbrauchs (er war anscheinend betrunken) und derjenige der Angerufen hat soll eine Anzeige bekommen, sagte die Polizei.

    Der Abend war gelaufen und ich hab mir jetzt einen Kopf wegen der "Anzeige" gemacht...

    MfG Tripho



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  5. #5
    Platin Mitglied Avatar von OliP
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    Das ist wirklich kein schönes Erlebnis, was Du da gehabt hast, aber ich denke dass Du vollkommen richtig gehandelt hast.

    So wie ich das sehe musstest Du den Umständen nach, natürlich davon ausgehen, dass der Betroffene med. Hilfe benötigt (Aussage: "dem gehts dreckig" und die Diskussion ob Krankenwagen oder nicht)
    Ausserdem hast du dem Disponenten Dein Problem geschildert und DER hat ja dann entschieden zur Sicherheit Hilfe zu schicken. Das wenn Drogen im Spiel sind, man unter Umständen Angst davor hat, dass der Notfall "offiziell" wird ist doch klar, aber kein Grund nicht auf eine (mögliche) Gefahr hinzuweisen. (Güterabwägung)

    Mach Dir nicht zuviel Sorgen, ein erfolgreiches Verfahren wegen Missbrauch des Notrufes gegen Dich, halte ich unter den von Dir geschilderten Umständen für nicht möglich.

    Gruß OliP

    Geändert von OliP (24.06.2004 um 13:45 Uhr)



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