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Hallo,
man darf ja bekanntlich nur einmal am Hochschulverfahren teilnehmen.
Doch was zählt jetzt schon zur Teilnahme, bloß wenn man im ZVS-Zulassungsantrag das Feld 3.7 leer lässt oder erst wenn man unter die NC-Verteilergrenze fällt.
D.h.: Wenn die Grenze z.b: bei 2,7 liegt und ich 2,8 habe, das Feld 3.7 freigelassen habe, habe ich dann mein einziges mal verschenkt???
Danke für die Antworten!!
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Du musst 2 Dinge unterscheiden. Das Kreuz machen zählt nicht als Teilnahme. Wird das Feld freigelassen, dann sagst Du nur, das Du teilnehmen möchtest, wenn der nc dann auf Dich zutrifft. Bist D allerdings schlechter, konntest Du nicht teilnehmen und hast damit zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit. Du bekommt ausserdem einen extra Ablehnungs/Zulassungsbescheid, wenn Du dann teilgenommen hast. HAst Du dann diesen erhalten, hast Du teilgenommen und hast dann nicht mehr diese Möglichkeit.
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