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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    man darf ja bekanntlich nur einmal am Hochschulverfahren teilnehmen.

    Doch was zählt jetzt schon zur Teilnahme, bloß wenn man im ZVS-Zulassungsantrag das Feld 3.7 leer lässt oder erst wenn man unter die NC-Verteilergrenze fällt.

    D.h.: Wenn die Grenze z.b: bei 2,7 liegt und ich 2,8 habe, das Feld 3.7 freigelassen habe, habe ich dann mein einziges mal verschenkt???

    Danke für die Antworten!!



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
    1.795
    Du musst 2 Dinge unterscheiden. Das Kreuz machen zählt nicht als Teilnahme. Wird das Feld freigelassen, dann sagst Du nur, das Du teilnehmen möchtest, wenn der nc dann auf Dich zutrifft. Bist D allerdings schlechter, konntest Du nicht teilnehmen und hast damit zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit. Du bekommt ausserdem einen extra Ablehnungs/Zulassungsbescheid, wenn Du dann teilgenommen hast. HAst Du dann diesen erhalten, hast Du teilgenommen und hast dann nicht mehr diese Möglichkeit.



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